Ernst & Young
Stand: 01.04.2022Stuttgart, Hamburg, Eschborn, Freiburg
Bewertung
Geht es um Streitigkeiten im Steuerrecht, gehört die Big-Four-Gesellschaft zu den Marktführern. Das hat sie vor allem dem Umstand zu verdanken, dass sie personell und fachlich extrem breit aufgestellt ist und gleichzeitig sowohl über materiellrechtliches wie auch prozessuales Know-how verfügt wie nur wenige Wettbewerber im Markt. Neben dem Kernteam um den Freiburger Partner
Oft empfohlen
Teamgröße
48, davon 9 Partner, 39 weitere Berufsträger
Schwerpunkt in
Düsseldorf, Eschborn, Freiburg, München, Stuttgart
Schwerpunkte
Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren, Schieds- und Verständigungsverfahren, Verfahren vor Finanzgerichten
Was andere sagen
„Die Big Four sind mittlerweile kaum noch einzuholen – allen voran EY“
Kernmandantschaft
deutsche Großkonzerne, Mittelstand/Familienunternehmen, Banken, vermögende Privatpersonen, Führungskräfte
Top-Mandate
diverse Expats bei BFH-Verfahren zum Reisekostenrecht; Digitalunternehmen bei Abwehr von Sammelauskunftsersuchen; Industrieunternehmen in FG-Verfahren sowie Verständigungsverfahren wg. Verrechnungspreisen
Weitere Mandate
Holding in Steuerverfahren wg. Vorsteuerabzug; Unternehmen in Steuerverfahren zur Bemessungsgrundlage der Zinsschranke; vermögende Privatperson in BFH-Verfahren wg. Schenkungsteuer; vermögende Privatperson in FG-Verfahren zu Fragen des Steuerbilanzrechts; Aktiengesellschaft in BFH-Verfahren wg. Vorsteuerabzug; Unternehmen in BFH-Verfahren wg. gewerbesteuerrechtlicher Kürzung
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