Ernst & Young

Stand: 01.04.2022

Stuttgart, Hamburg, Eschborn, Freiburg

Bewertung

Geht es um Streitigkeiten im Steuerrecht, gehört die Big-Four-Gesellschaft zu den Marktführern. Das hat sie vor allem dem Umstand zu verdanken, dass sie personell und fachlich extrem breit aufgestellt ist und gleichzeitig sowohl über materiellrechtliches wie auch prozessuales Know-how verfügt wie nur wenige Wettbewerber im Markt. Neben dem Kernteam um den Freiburger Partner Martin Riegel, das für die ganze steuerliche Palette finanzgerichtlicher Verfahren steht und sowohl viele eigene Mandate führt als diesbezüglich auch regelmäßig von Kollegen aus dem hauseigenen Netzwerk hinzugezogen wird, verfügt EY darüber hinaus auch über speziell aufgestellte Teams, die sich fast ausschließlich dem Thema Steuerstreit in ihren jeweiligen Disziplinen widmen. Ist sie neben KPMG die Einzige, die über eine speziell auf Verrechnungspreisstreitigkeiten fokussierte Praxis verfügt, hat sie zuletzt auch in Bezug auf indirekte Steuern eine stärker spezialisierte Einheit gebildet. Natürlich gab es auch vorher bereits Spezialisten, die ihren Mandanten – häufig auch an der Seite von Riegel – in umsatzsteuerlich geprägten Rechtsverfahren zur Seite standen. Doch die stärkere Institutionalisierung hat dem Thema noch einmal einen ordentlichen Schub gegeben. Was der Big-Four-Gesellschaft zudem – und vor allem gegenüber den Anwaltskanzleien – einen Wettbewerbsvorteil bringt, ist der hohe Grad an Technologie. So kann sie hier zum Beispiel stärker als die meisten Wettbewerber auf Datenanalysemethoden zurückgreifen, die für Massensachverhalte in Gerichtsverfahren relevant sind.

Oft empfohlen

Martin Riegel

Teamgröße

48, davon 9 Partner, 39 weitere Berufsträger

Schwerpunkt in

Düsseldorf, Eschborn, Freiburg, München, Stuttgart

Schwerpunkte

Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren, Schieds- und Verständigungsverfahren, Verfahren vor Finanzgerichten

Was andere sagen

„Die Big Four sind mittlerweile kaum noch einzuholen – allen voran EY“

Kernmandantschaft

deutsche Großkonzerne, Mittelstand/Familienunternehmen, Banken, vermögende Privatpersonen, Führungskräfte

Top-Mandate

diverse Expats bei BFH-Verfahren zum Reisekostenrecht; Digitalunternehmen bei Abwehr von Sammelauskunftsersuchen; Industrieunternehmen in FG-Verfahren sowie Verständigungsverfahren wg. Verrechnungspreisen

Weitere Mandate

Holding in Steuerverfahren wg. Vorsteuerabzug; Unternehmen in Steuerverfahren zur Bemessungsgrundlage der Zinsschranke; vermögende Privatperson in BFH-Verfahren wg. Schenkungsteuer; vermögende Privatperson in FG-Verfahren zu Fragen des Steuerbilanzrechts; Aktiengesellschaft in BFH-Verfahren wg. Vorsteuerabzug; Unternehmen in BFH-Verfahren wg. gewerbesteuerrechtlicher Kürzung