PricewaterhouseCoopers
Stand: 01.04.2022Bielefeld, Düsseldorf, Kassel, München, Osnabrück, Stuttgart
Bewertung
Die anerkannte Private-Client-Praxis der Big-Four-Gesellschaft hat sich über viele Jahre in der Beratung sehr großer Familienunternehmen und von deren Gesellschaftern eine sehr gute Position erarbeitet. Dies liegt zum einen am hochrespektierten Partnerduo in Düsseldorf, zum anderen aber auch daran, dass die Gesellschaft die erste im Markt war, die nach der Erbschaftsteuerreform von 2016 konsequent auf die IT-gestützte Verbundvermögensaufstellung gesetzt hat. Das erneuerte PwC-Tool gilt heute als Benchmark für Vermögensdarstellung und als Gestaltungsbasis, was der Gesellschaft weitere Türen im UHNI-Bereich geöffnet hat und öffnet. Gleichzeitig untermauert es den für Big Four typischen Ruf, manchmal mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Bedeutung der Private-Client-Beratung als Multiplikator letztlich auch PwC-intern gewachsen ist – ein in der für das Beratungsfeld immer noch untypisch großen Organisation nicht zu unterschätzender Vorteil. Diesen gilt es nun zu nutzen, denn mit dem designierten Steuer- und Rechtschef
Oft empfohlen
Teamgröße
42, davon 4 Partner, 22 weitere Berufsträger
Schwerpunkt in
Düsseldorf, München
Schwerpunkte
Erbschaftsteuerplanung, Unternehmensnachfolgen, Strukturierung von FO, Weg-/Zuzugsbesteuerung, Eheverträge u. Güterstandsrecht, Testamente u. TV, Vermögensstrukturierung, Stiftungsrecht, Steuerreporting
Kernmandantschaft
Mittelstand/Familienunternehmen, UHNI, HNI, Single Family Offices, gemeinnützige Unternehmen u. Einrichtungen, Stiftungen
Top-Mandate
Tengelmann-Erben Katrin Haub, Viktoria Anna-Katharina Haub und Erivan Karl-Christopher Haub bei Anteilsverkauf an Christian Haub sowie div. erbrechtlichen u. steuerlichen Fragestellungen im Kontext Deutschland/USA (aus dem Markt bekannt); gemeinnützige Stiftung u.a. bei lfd. Spenden und Errichtung einer gGmbH mit US-Bezug; Gesellschafter eines mittelständischen Familienunternehmens mit mehr als 1.000 Gesellschaften im Verbund bei Übertragung von 2. auf 3. Generation (inkl. Verschonungsbedarfsprüfung)
Weitere Mandate
Single Family Office (Gesellschafter eines großen Industrieunternehmens) lfd. steuerlich u. rechtl., u.a. im Erb-, Erbschaftsteuer-, Ehe-, Stiftungsrecht sowie international; Familienstiftung für mittelständ. Unternehmerfamilie bei Vorbereitung der Vermögensnachfolge u. des Exits aus dem Familienunternehmen (u.a. Familienstiftung zur Asset Protection und als Wegzugsblocker); UHNI aus dem Finanzsektor bei vorweggenommener Erbfolge und steuerliche Planung des Exits aus dem Familienunternehmen
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