Wacker war Ende 2020 in den Ruhestand getreten und soll Rödl vor allem im internationalen Steuerrecht und Unternehmenssteuerrecht unterstützen. Als Vorsitzender Richter des 1. Senats war er nicht zuletzt für internationales Steuerrecht zuständig und hat beispielsweise zu Fragen konzerninterner Finanzierungen wegweisende, wenngleich in der Steuerszene nicht unumstrittene Urteile gefällt.
Auch bei Gerichtsverfahren soll Wacker seine langjährige Erfahrung einbringen. Dies dürfte für Rödl eine signifikante Verstärkung sein, gilt das Beratungshaus bei Streitverfahren im Markt doch bislang nicht als erste Adresse.
Wacker begann seine berufliche Laufbahn 1983 in der Finanzverwaltung. 1985 wechselte er als Referent an das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg, dem er – unterbrochen durch eine dreijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof (BFH) – bis zu seiner Ernennung zum Richter am BFH 1998 angehörte. Seit Juni 2011 war Wacker Mitglied des 1. Senats, dessen Vorsitz er im April 2016 übernahm und den er bis zu seiner Pensionierung innehatte.
In der jüngeren Vergangenheit hatten sich einige ehemalige BFH-Richter Steuerberatungskanzleien angeschlossen. So hat sich der ehemalige BFH-Richter Prof. Dr. Dietmar Gosch WTS angeschlossen, Michael Wendt wechselte kürzlich zu Ypog.
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