Thesling wird zudem Vorsitzender des IX. Senats, der für die Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie von gewerblichen Einkünften aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zuständig ist.
Seine berufliche Laufbahn hatte der studierte Jurist nach einer knapp einjährigen Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei Ende 1989 im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fortgesetzt. Hier wurde er zunächst dem Finanzamt Erkelenz zugewiesen und war ab Mitte 1991 zunächst als Sachgebietsleiter und zuletzt als Hauptsachgebietsleiter der Amtsbetriebsprüfung beim Finanzamt Bergheim tätig.
Im Anschluss an eine einjährige Abordnung wechselte Thesling in die Finanzgerichtsbarkeit und war bis August 2005 – unterbrochen durch eine eineinhalbjährige Abordnung an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen – beim Finanzgericht Düsseldorf tätig. Nach elf Jahren als Abteilungsleiter in der Landtagsverwaltung Nordrhein-Westfalen kehrte er im September 2016 als Präsident an das Finanzgericht Düsseldorf zurück. Seit Dezember 2018 leitete er bis zu seiner Ernennung zum BFH-Präsidenten die Abteilung für Personal und Recht im Ministerium der Justiz des Bundeslandes.
Die Neubesetzung der Präsidentenposten am BFH war bis zuletzt sehr umstritten. Insbesondere entzündete sich ein Streit um die saarländische Finanzrichterin Anke Morsch, die für die Vizepräsidentschaft vorgesehen war. Weder Thesling noch Morsch erfüllten eigentlich die Voraussetzungen für eine Präsidentschaft, da diese eine mehrjährige Tätigkeit als Senatsvorsitzender voraussetzt. Die Besetzung der beiden Positionen wurde von vielen Beobachtern als politisch gedeutet – so ist Thesling CDU-Mann, Morsch galt als SPD-Mitglied als Wunschlösung der damaligen SPD-Justizministerin Christine Lambrecht.
Einer Klage gegen die Besetzung Morschs als Vizepräsidentin hatte das Verwaltungsgericht München kürzlich stattgegeben, der Posten ist damit vorerst weiter unbesetzt. Thesling ist derweil trotz der Vorgeschichte zum Präsidenten ernannt worden.