Vergangene Woche gab die BStBK bekannt, dass das Vergabeverfahren um die Steuerberaterplattform abgeschlossen sei und die Nürnberger Genossenschaft den Zuschlag erhalten habe. „Die Datev hat das in der Gesamtbewertung beste Angebot abgegeben – hinsichtlich seiner Wirtschaftlich- und Leistungsfähigkeit“, sagte die BStBK auf Anfrage von JUVE Steuermarkt. Welche anderen Anbieter sich beworben hatten, wollte die Kammer aus Gründen der Vertraulichkeit nicht sagen.
Das beSt soll der Startschuss für die von der BStBK ins Leben gerufene Steuerberaterplattform werden. Damit reagiert die Kammer auf das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen (OZG), das vorsieht, die deutsche Verwaltung bis Ende 2022 flächendeckend zu digitalisieren.
Die Nutzung ist für den Berufsstand obligatorisch. Das Postfach wird für jedes im Steuerberaterverzeichnis eingetragene Kammermitglied (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Steuerberatungsgesellschaften) und jede eingetragene Berufsausübungsgesellschaft empfangsbereit eingerichtet. Das gilt auch für Syndikus-Steuerberater. „Ab Inbetriebnahme des Postfachs muss dieses bei der Kommunikation mit den Gerichten genutzt werden. Damit besteht für das beSt eine aktive und passive Nutzungspflicht“, betonte die Kammer. Die Nutzung der Steuerberaterplattform erfolge hingegen auf freiwilliger Basis.
Sicherer als das beA
Im Markt wird nun gemunkelt, ob die Einrichtung des beSt zu ähnlichen Problemen führen wird wie das für den Anwaltsmarkt vorgesehene besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Das beA sollte eigentlich im Jahr 2018 an den Start gehen. Doch die Software galt als nicht sicher genug, um Anwaltspost darüber zu verschicken.
Sowohl der damalige Dienstleister Atos als auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sahen sich deshalb massiver Kritik ausgesetzt, viele sprachen von einem „Debakel“. Die BRAK verlangte gar Schadensersatz von Atos. Seit Anfang 2020 hat das beA mit der Wesroc GbR einen neuen technischen Dienstleister.
Man habe bei der Vergabe des Auftrags für das beSt großen Wert auf die Aspekte Sicherheit sowie die Integration des Postfachs in die digitalen Prozesse der Berufsträger gelegt, betonte die BStBK gegenüber JUVE Steuermarkt. Die Einrichtung und der Betrieb der Steuerberaterplattform sollen stufenweise erfolgen. Das beSt als wesentlicher Teil der ersten Stufe einer Steuerberaterplattform basiere auf einer Plattform-Infrastruktur, die auch für weitere Ausbaustufen geeignet sein soll.