Geplant ist unter anderem eine deutliche Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie eine Ausweitung der bisherigen Strompreiskompensation für Konzerne, die besonders unter hohen Strompreisen leiden.
Die Senkung der Stromsteuer soll zunächst für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. Es bestehe jedoch Einigkeit, „dass die Absenkung weitere drei Jahre gelten soll, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann“, teilte die Bundesregierung in Berlin mit.
Das ,Strompreispaket‘ hat mehrere Komponenten. Neben einem bereits beschlossenen Zuschuss zu den Netzentgelten, die Teil des Strompreises sind, soll die Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf den in der EU zulässigen Mindestwert gesenkt werden. Damit fällt sie vom derzeitigen Satz von 1,537 Cent pro Kilowattstunde auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Davon sollen nicht nur Großkonzerne, sondern auch große Teile des Mittelstands profitieren.
Der bisherige Spitzenausgleich, über den sich energieintensive Unternehmen einen Großteil ihrer abgeführten Stromsteuer zurückerstatten lassen können, soll auslaufen. Von der Steuersenkung könnten alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes profitieren, nicht nur jene, die bislang den Spitzenausgleich geltend machen konnten, betont die Koalition.
350 Konzerne, die besonders im internationalen Wettbewerb stehen, erhalten zusätzliche Hilfen. Die bestehende Strompreiskompensation soll für fünf Jahre verlängert und ausgeweitet werden. Das betrifft unter anderem Unternehmen der Stahl- und Zementbranche.
Nach Angaben der Bundesregierung summieren sich die geplanten Entlastungen allein im kommenden Jahr auf bis zu zwölf Milliarden Euro.
(mit Material von dpa)