Apple-Steuerstreit

EU-Kommission stellt Verfahren gegen Irland ein

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  • JUVE

Brüssel wird nicht weiter gegen Apple vorgehen. Ein Gerichtsverfahren gegen Irland wegen Nichtrückforderung rechtswidriger Beihilfen an Apple wird eingestellt. Das gab die EU-Komission in der vergangenen Woche bekannt.

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Andreas von Bonin
Andreas von Bonin

Bei dem Streit ging es um unangemessene Steuervorteile in Höhe von 13 Milliarden Euro, die Irland Apple gewährt hatte. Im August 2016 hatte die Kommission festgestellt, dass es sich dabei um unerlaubte staatliche Beihilfen handelte, weil Apple wesentlich weniger Steuern auf in Irland erzielte Gewinne zahlte, als andere Unternehmen, die denselben nationalen Steuergesetzen unterliegen. Daraufhin wurde Irland dazu aufgefordert, die Steuern zurückzufordern. 

Irland sträubte sich jedoch dagegen, die Vorgaben aus Brüssel umzusetzen. Daher hatte die Kommission das Mitgliedsland im Oktober 2017 vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. 

Auf diesen Druck hin hat Irland Ende September die Rückforderung der Beihilfe abgeschlossen. Apple zahlte insgesamt 14,3 Milliarden Euro in einen Treuhandfonds zurück. Da mit der Einzahlung die verursachte Wettbewerbsverzerrung beseitigt ist, verzichtet die Kommission nun darauf, die Klage vor dem Gerichtshof weiter zu verfolgen.

Damit ist das Gezerrre um die Steuermilliarden aber keineswegs beendet. Beide Seiten warten auf endgültige Urteile der EU-Gerichte in den von Irland (AZ: T-778/16) und Apple (AZ: T-892/16) eingereichten Nichtigkeitsklagen gegen die Entscheidung der Kommission. Beraten wird Apple in diesen Steitigkeiten von einem Freshfields Bruckhaus Deringer-Team um den Brüsseler Partner Andreas von Bonin. Aufseiten der EU-Kommission ist Dr. Max Lienemeyer tätig.

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