Artemis-Verfahren

Anklage gegen Berliner Bordellbetreiber nicht zugelassen

Autor/en
  • JUVE

Mehr als zweieinhalb Jahre nach einer großen Razzia im Berliner Bordell Artemis kommen dessen Betreiber bis auf Weiteres nicht vor Gericht. Eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Berlin hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen zwei Geschäftsführer und drei sogenannte Hausdamen nicht zugelassen. Es ging um den Vorwurf der Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern in zweistelliger Millionenhöhe.

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Ulrich Wehner
Ulrich Wehner

In dem Verfahren ging es um den Vorwurf der Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern in zweistelliger Millionenhöhe. Die Kammer wertete die Tätigkeit von Prostituierten und Masseuren in dem Bordell jedoch als Selbstständigkeit, sagte eine Sprecherin des Landgerichts. In ihrem Nichteröffnungsbeschluss erklärte die Kammer, dass die Arbeit der Prostituierten und Masseuren steuerlich und arbeitsrechtlich auch auf andere Fälle übertragbar sei, beispielsweise auf freie Handelsvertreter oder auf Mitarbeiter von Security-Unternehmen. Es geht dabei vor allem darum, ob ein Selbstständiger weisungsgebunden arbeitet oder ob „eine eigene Betriebsstätte fehlt“. Beides können Zeichen für Scheinselbstständigkeit sein. Dies erkannte die Kammer aber offenbar nicht.

Die Staatsanwaltschaft kann gegen den Nichteröffnungsbeschluss noch Beschwerde einlegen.

Das Bordell war im April 2016 von einem Großaufgebot von 900 Polizisten, Zollfahndern und Staatsanwälten durchsucht worden. Danach hatte die Staatsanwaltschaft von direkten Verbindungen zur organisierten Rocker-Kriminalität, Ausbeutung von Prostituierten und Gewaltanwendung gesprochen. Den Betreibern wurde vorgeworfen, 17,5 Millionen Euro Sozialabgaben hinterzogen zu haben. Sie saßen viereinhalb Monate in Untersuchungshaft.

Verteidiger H. S.
FS-PP (Berlin): Dr. Ulrich Wehner
Jacob Paulsen Wüst Löwinger (Berlin): Norman Jacob
Rüdiger Portius (Berlin)

Margarete Gräfin von Galen
Margarete Gräfin von Galen

Verteidiger K. S.
Galen (Berlin): Dr. Margarete Gräfin von Galen
Jacob Paulsen Wüst Löwinger (Berlin): Jan Paulsen
Dr. Silvin Bruns

Verteidiger Hausdamen
Buchheim + Partner (Berlin): Götz Buchheim, Stephan Schneider
Jacob Paulsen Wüst Löwinger (Berlin): Norman Jacob jun.
Ziegler Martens (Berlin): Michael Martens
FS-PP (Berlin): Dr. Phillip Horrer, Ria Halbritter
Joachim Bremer (Frankfurt)

Stephan Schneider
Stephan Schneider

Staatsanwaltschaft Berlin
Dr. Petra Leister (Oberstaatsanwältin), Dr. Leonie von Braun

Hintergrund: Die Verteidiger sind zum Teil aus dem Markt bekannt.

Die Beschuldigten hatten sich im Wesentlichen mit in der Hauptstadt bekannten Strafverteidigern gewappnet. Einige von ihnen sind auch regelmäßig im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht aktiv, wie beispielsweise die Partner von FS-PP, Wehner, Halbritter und Horrer. Wehner kam 2015 von Buchheim + Partner in die Kanzlei. 2016 hatte sich wiederum der Strafrechtler Schneider Buchheim angeschlossen. 

Auf Seiten der Staatsanwaltschaft hatte Staatsanwältin von Braun zunächst das Verfahren geführt. Ihr Schwerpunkt liegt nicht im Wirtschaftsstrafrecht, sie kümmerte sich in den vergangenen Jahren vor allem um Delikte wie Menschenhandel, Zwangsprostitution und Schleuserkriminalität. Inzwischen liegt das Verfahren bei Oberstaatsanwältin Leister. (Christiane Schiffer, mit Material von dpa)

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