CBAM & Tax

Berater sehen Aufholbedarf bei ESG und CBAM

Autor/en
  • Götz Kümmerle

Deutsche Steuerfunktionen haben die Konsequenzen von ESG noch nicht umfassend auf dem Schirm. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage von Ernst & Young (EY). Genau darauf zielt eine Kooperation der Bonner Beratungseinheit Greenfield und der Hamburger Zollboutique Cliff & Heds. Sie soll dem Thema CBAM mehr Gehör und Schlagkraft verleihen.

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„Die rasante Entwicklung des steuerlichen und regulatorischen Umfelds für Nachhaltigkeit ist in Unternehmen und insbesondere in Steuer- und Rechtsabteilungen noch nicht richtig angekommen“, schreibt EY in einer Pressemitteilung zu einer aktuellen Umfrage der Big-Four-Gesellschaft zum Stand der Umsetzung von ESG-Themen.

Richard Albert

Die Umfrage betreuten die beiden EY-Partner Richard Albert (EY Tax) und Sebastian Wurzberger (EY Law). Demnach haben sich 62 Prozent der Befragten noch nicht ausreichend mit den Neuregelungen befasst. 46 Prozent haben noch nicht geprüft, inwieweit vertragliche Anpassungen mit vor- und nachgelagerten Teilnehmern der Lieferketten und das Ausnutzen steuerlicher Optionen hilfreich sein könnten.

Sebastian Wurzberger

Beim Thema ESG gibt es also noch jede Menge Luft nach oben. Besonders schwach die Vorbereitung auf den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM): „Bei CBAM haben lediglich 16 Prozent der befragten Unternehmen bereits einen Umsetzungsplan definiert, während 65 Prozent die Regelung noch nicht ausreichend geprüft haben“, so die Big-Four-Gesellschaft.

CBAM-Berichtspflicht seit Oktober

Kaspar Kühl

Ähnliche Probleme sieht die Bonner Steuerboutique Greenfield. Sie ist erst kürzlich mit einer eigenen Gesellschaft zur ESG-Beratung an den Start gegangen. Hierfür holte Greenfield den Technologieberater Kaspar Kühl ins Team. „Wir stellen fest, dass Hintergrund und Auswirkungen von CBAM unternehmensseitig nicht durchgehend bekannt sind. Dies hat zur Folge, dass CBAM in der Regel unzureichend in die unternehmensweite Nachhaltigkeitsstrategie eingebunden ist“, so Kühl.

Das Thema CBAM betreffe aber vor allem den Zollbereich in Unternehmen: Betroffene Unternehmen seien ab dem 1. Oktober 2023 berichtspflichtig, die erste Meldung CO2-intensiver Importe habe ab dem 31. Januar 2024 zu erfolgen. Bei der Frage, ob ein Unternehmen unter CBAM falle, sei eine umfassende Analyse der genutzten Zolltarifnummern erforderlich. Hier seien nicht nur Importe zu betrachten, die mit dem Kerngeschäft zusammenhängen, sondern auch Sondertatbestände wie beispielsweise die Einfuhr von Ersatzteilen für heimische Produktionsanlagen.

Es brauche bei Betroffenheit darüber hinaus einen definierten Prozess – von der Validierung und laufenden transaktionalen Erhebung der Importe bis hin zur Deklaration. Dieser Prozess solle vorzugsweise im bestehenden ERP-System umgesetzt, getestet und implementiert werden.

„Hierdurch ergibt sich – neben der Plastiksteuer – für die Steuer- und Zollfunktion eine neue prozessuale Herausforderung im Nachhaltigkeitsbereich. Dadurch wird die Steuer- und Zollfunktion vom Zuschauer zu einem zunehmend zentralen Akteur bei Nachhaltigkeitsinitiativen“, sagt Kühl.

Zoll meets Prozessberatung

Helge Schmidt

Um sich hier besser positionieren zu können, hat Greenfield eine Kooperation mit der Hamburger Zollboutique Cliff & Heds um den ehemaligen EY-Berater Helge Schmidt bekannt gegeben. Ziel der Kooperation ist es zunächst, für das Thema CBAM zu sensibilisieren und Mandanten zu animieren, die nötigen Strukturen zu schaffen.

In einem zweiten Schritt ermittelt Cliff & Heds anhand der genutzten Zolltarifnummern, ob CBAM einschlägig ist, und überprüft die Plausibilität der angewandten Zolltarifnummern. In der Folge erstellen Schmidt und sein Team ein Umsetzungskonzept für den CBAM-Berichtsprozess. An dieser Stelle übernehmen die Greenfield-Berater um Kühl. Sie beraten den Mandanten zur digitalen Umsetzung sowie unternehmensseitigen Implementierung und Überwachung.

 

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