Dann wechselt Dr. Max Weber von der schon bekannteren Einheit PXR zu RSR. Der 33-Jährige hat im Steuerrecht promoviert und bringt Erfahrung im Bereich Corporate, M&A und Venture Capital mit.
Bei seiner vorigen Station PXR, einer Spezialkanzlei für Gesellschafts- und Steuerrecht mit aktuell zehn Berufsträgern, stehen regelmäßig Finanzierungsrunden, die Strukturierung von Mitarbeiter- und Managementbeteiligungen sowie grenzüberschreitende Umwandlungsvorgänge im Fokus. Mit den dort gesammelten Eindrücken wechselt Weber zu RSR, die zwar schon einige VC-Anwälte für ihre Gründerberatung hat, aber noch keine Tax-Experten. Die Beratung in diesem Rechtsgebiet soll in den nächsten Jahren deutlich ausgebaut werden.
Flache Hierarchien in der Start-up-Szene
Von PXR holte die junge Einheit in diesem Jahr bereits Junganwältin Antonia Volhard sowie VC-Expertin Katharina Erbe – letztere arbeitete früher als Salary Partnerin bei BMH Bräutigam (jetzt: Neon). RSR pflegt unter ihren angestellten Anwältinnen und Anwälten keine Abstufung wie Associate, Counsel oder Salary Partner. Doch Erbe und Weber, der nun den Steuerbereich aufbauen soll, seien am ehesten vergleichbar zu Salary Partnern, heißt es.
Mit Weber zählt RSR Anfang November neun Berufsträger im Transaktionsteam sowie jeweils eine Anwältin im Bereich IP/IT und Arbeitsrecht. Die Kanzlei wurde im Oktober 2020 von den VC-Anwälten Dr. Matthias Rüping und Dr. Julian Schroeder gegründet, die zuvor auch bei BMH tätig waren.