Bundesrichterwahl

BFH bekommt fünf neue Richterinnen und Richter

In der vergangenen Woche hat der Richterwahlausschuss die Wahl 15 neuer Bundesrichter und Bundesrichterinnen bekannt gegeben, fünf davon werden zum Bundesfinanzhof (BFH) wechseln.

Teilen Sie unseren Beitrag

Vier Frauen und ein Mann mit Bezug zum Steuerrecht werden sich in noch unbestimmter Zukunft Bundesrichterinnern bzw. Bundesrichter nennen dürfen. Denn wann sie ihre Posten am obersten deutschen Finanzgericht genau bekleiden werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.

Klar ist, dass der Ausschuss folgende Personen gewählt hat, die aus vier verschiedenen Bundesländern kommen: Dr. Ute Geisenberger ist seit 2018 Richterin am Finanzgericht Baden-Württemberg, Dr. Franziska Peters bekleidet das Amt seit 2012 in Münster. Dr. Ruben Martini ist seit 2019 Finanzrichter in Rheinland-Pfalz. Katharina Wagner hat insgesamt 20 Jahre Erfahrung am Finanzgericht Düsseldorf gesammelt. Anja Wald ist bereits seit 2020 an den BFH abgeordnet und dort als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Davor war sie als Richterin bzw. Vorsitzende Richterin am Landgericht Leipzig tätig.

Schritt für Schritt zur paritätischen Besetzung

Wahlvorschläge kamen von den Mitgliedern und dem Vorsitzenden des Bundesrichterwahlausschusses. Den Vorsitz im Bunderichterwahlausschuss für die Wahl von Richterinnen und Richtern für den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof führt der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, der allerdings nicht stimmberechtigt ist.

Dass mehrheitlich Frauen gewählt wurden, begrüßte die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. Insbesondere die Wahl von vier Richterinnen auf die fünf zu besetzenden Stellen am Bundesfinanzhof – dem Bundesgericht mit dem bislang niedrigsten Frauenanteil – sei ein Zeichen dafür, dass die Initiative ‚Frauen in die Roten Roben‘ für mehr Richterinnen an den obersten Bundesgerichten Anerkennung finde.

Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Deutschen Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema