Eigenwillige Auswahlkriterien

Zoff um Richterbesetzungen an bayrischen Finanzgerichten

Autor/en
  • JUVE

Wer Richter an einem Finanzgericht werden will, sollte forensische und steuerrechtliche Kompetenz mitbringen. Sollte man meinen. Nur an den bayerischen Finanzgerichten gelten offenbar andere Kriterien. Der Freistaat verzichtet auf richterliche oder anwaltliche, in Ausnahmefällen sogar auf konkrete steuerrechtliche Erfahrungen. Hier rekrutiert sich die Richterschaft ausschließlich aus dem Pool der Beamten der Finanzverwaltung.

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Was dazu führt, dass nicht unbedingt die besten Kandidaten zum Zuge kommen. Werden hier also staatsnahe Beamte qualifizierteren Bewerbern vorgezogen? Werden Finanzrichterstellen gar als Versorgungsposten für verdiente Beamte genutzt?

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