Gesetzentwurf

Finanzausschuss gibt Beschlussempfehlung zum Zukunftsfinanzierungsgesetz ab

Der Finanzausschuss des Bundestags hat am Mittwoch eine Beschlussempfehlung für das veränderte Zukunftsfinanzierungsgesetz (Drucksache 20/9363) verabschiedet, das morgen im Plenum des Bundestags in zweiter und dritter Lesung behandelt wird. 

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Die vorgeschlagenen Änderungen zielen unter anderem darauf ab, die staatliche Sparförderung für Arbeitnehmer zu verbessern. Insbesondere sieht die Beschlussempfehlung vor, die Einkommensgrenzen für die Berechtigung zur Arbeitnehmer-Sparzulage zu verdoppeln.

Erhöhung der Einkommensgrenzen für Arbeitnehmer-Sparzulage

Gemäß der Beschlussempfehlung sollen die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage von 20.000 Euro auf 40.000 Euro für Ledige und von 40.000 Euro auf 80.000 Euro für Verheiratete verdoppelt werden. Diese Änderung könnte für Millionen Deutsche eine verbesserte staatliche Sparförderung bedeuten. Der Finanzausschuss sprach sich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der CDU/CSU-Fraktion für diesen Gesetzentwurf aus.

Ampel-Fraktionen setzen sich durch

Die Verdoppelung der Arbeitnehmer-Sparzulage wurde als Änderungsantrag in den Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgenommen, nachdem Sachverständige in der öffentlichen Anhörung diese Maßnahme befürwortet hatten. Laut Katja Hessel (FDP), der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, würde die Erweiterung der Anspruchsberechtigten auf 13,8 Millionen Personen in Deutschland erweitern. Die Änderung wurde von allen Fraktionen außer der AfD unterstützt, die sich enthalten hatte.

Weitere Änderungen im Gesetzentwurf

Die gestrige Sitzung des Finanzausschusses beinhaltete insgesamt zehn Änderungsanträge der Ampel-Fraktionen. Neben der Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage lag der Fokus auch auf der Förderung der Mitarbeiterbeteiligung bei Start-ups. Hier sollen sogenannte vinkulierte Anteile von der sofortigen Besteuerung ausgenommen werden. Die ursprünglich vorgesehene Erhöhung des steuerlichen Freibetrags für Mitarbeiteranteile wurde von 5.000 Euro auf 2.000 Euro reduziert.

Verzicht auf Investitionsmöglichkeiten für Immobilienfonds

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Immobilienfonds nicht mehr in Grundstücke investieren können, auf denen ausschließlich Erneuerbare-Energien-Anlagen stehen. Allerdings betonte Hessel, dass die Bundesregierung dieses Thema zeitnah neu aufgreifen und die erforderlichen steuerlichen Begleitmaßnahmen umsetzen werde.

Weitere Themengebiete des Gesetzentwurfs

Der umfangreiche Gesetzentwurf umfasst darüber hinaus verschiedene Änderungen in Bereichen wie Crowdfunding, Zahlungskonten-Vergleichswebsites, Verbraucherdarlehensverträge und Restschuldversicherungen. Des Weiteren werden Umsatzsteuerbefreiungen für die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber sowie eine Ausnahme im AGB-Bereich behandelt.

Die Entscheidung über das Zukunftsfinanzierungsgesetz wird im morgigen Plenum des Bundestags erwartet.

Zu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 20/9363) vom 15.11.2023.

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