FISG

Steuerberatung und Abschlussprüfung werden getrennt

Gestern hat der Bundestag das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz verabschiedet. Damit reagierte das Parlament auf den Wirecard-Skandal und verschärft nicht nur die Regeln für die Wirtschaftsprüfung, sondern verbietet auch die gleichzeitige Prüfung und Steuerberatung von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Dies hat Konsequenzen für viele Prüfungshäuser, die gleichzeitig auch auf die Steuerberatung setzen.

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Während andere Beratungsleistungen in den recht engen Grenzen von vorher möglich bleiben, kommt es bei der Steuerberatung zum Totalverbot. So ist die gleichzeitige Abschlussprüfung und Steuerberatung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie bei Banken und Versicherungen nicht mehr erlaubt. Das Verbot gilt in dieser Gruppe konzernweit, betrifft also Mutter-, Tochter- und Enkelgesellschaften gleichermaßen. Dasselbe gilt für Bewertungsleistungen.

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