Freispruch in der Schweiz

Cum-Ex-Whistleblower Seith will dennoch in Berufung gehen

Der Stuttgarter Anwalt Dr. Eckart Seith ist vom Bezirksgericht Zürich vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen worden. Das Gericht erlegte ihm allerdings wegen Anstiftung zu einem Verstoß gegen das Bankengesetz eine Geldstrafe zur Bewährung auf. Ein ehemaliger Mitarbeiter der Bank J. Safra Sarasin wurden dagegen wegen Wirtschaftsspionage verurteilt und erhielt eine Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe. Seith will das Urteil anfechten.

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Seith_Eckart
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Der Namenspartner der Kanzlei Seith Miller Steinlein war angeklagt worden, weil er im Schadenersatzprozess vor dem Ulmer Landgericht im Jahr 2017 vertrauliche Sarasin-Dokumente präsentiert hatte, um nachzuweisen, dass die Bank den Ulmer Drogerieunternehmer Erwin Müller bei sogenannten Cum-Ex-Deals falsch beraten hatte. Seinerzeit hatte er für Müller Schadensersatz in Höhe von 45 Millionen Euro erstritten. 

Seith brachte damit zudem Ermittlungen rund um die Cum-Ex-Geschäfte in Gange, die als einer der größten Steuerskandale der Bundesrepublik gelten. Der Züricher Richter sprach nun im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften von einem „klar zu missbilligenden Geschäftsgebaren der Bank“ – aber dies sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. Die Dokumente, um die es ging, hätten, anders als von der Staatsanwaltschaft behauptet, keine Geschäftsgeheimnisse enthalten, deshalb habe es in dem Fall auch keine Wirtschaftsspionage gegeben.

Die Schuldsprüche beziehen sich auf die Übergabe einer Liste mit Kundennamen der Bank an deutsche Journalisten, die gar nicht im Zentrum des Verfahrens standen. Seith hat nach Überzeugung des Gerichts dazu angestiftet und so gegen das Bankgeheimnis verstoßen. Das Gericht habe diese Liste nur herangezogen, um keinen Freispruch aussprechen zu müssen, meinte Seith. Es habe die Zahlung von Entschädigungen vermeiden wollen. „Darum geht es in der Schweiz: Es geht um’s Geld“, so Seith. Die Existenz seiner beiden Mitangeklagten sei zerstört worden. Er werde das Urteil durch alle Instanzen ziehen.

Mitangeklagt war unter anderem der Ex-Compliance-Chef der Bank. Im schlechtesten Fall hätten ihnen bis zu dreieinhalb Jahren Haft gedroht. (Jörn Poppelbaum, mit Material von dpa)

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