‚Goldfinger‘-Prozess

Einstellung wegen Geringfügigkeit

Autor/en
  • JUVE

Das Ende des ‚Goldfinger‘-Prozesses vor dem Landgericht Augsburg kommt zwar wenig überraschend, ist aber dennoch bemerkenswert: Am gestrigen Montag wurde bekannt, dass das Verfahren gegen die beiden Rechtsanwälte und Steuerberater der inzwischen aufgelösten Kanzlei AFR wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Teilen Sie unseren Beitrag
Katharina Wild
Katharina Wild

Die beiden Angeklagten müssen keine Geldauflage zahlen. Sie haben vielmehr einen Anspruch auf Entschädigung und verzichten im Gegenzug auf eine Entschädigungsklage gegen den Freistaat Bayern. Die Generalstaatsanwaltschaft München und das bayerische Justizministerium haben dem Deal, dem wochenlange Verhandlungen vorausgingen, zugestimmt und besiegeln damit die schwere Schlappe der im Markt häufig kritisierten Staatsanwaltschaft Augsburg. Über das Ende des Verfahrens berichtete zuerst die Augsburger Allgemeine.

Damit endet der Prozess nach gut einem Jahr. Ihm waren jahrelange Ermittlungen vorausgegangen, die beweisen sollten, dass das so genannte Goldfinger-Modell strafbar ist. Die Ermittler hatten Anfang 2018 eine Razzia in Deutschland, Österreich und der Schweiz initiiert, bei der sie rund 200 Wohn- und Geschäftsräume durchsuchen ließen. Ins Visier geraten waren mehrere Anwälte und Steuerberater sowie 100 Investoren, die mit dem Steuersparmodell den Staat um mehrere hundert Millionen Euro gebracht haben sollen. Die Staatsanwaltschaft hatte seinerzeit 20 Verdächtige angeklagt.

Richard Beyer
Richard Beyer

Zwischenzeitlich saßen sieben Berater aus unterschiedlichen Kanzleien teilweise monatelang in Untersuchungshaft, deren Haftbefehle später aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt wurden. Der Prozess vor dem Landgericht Augsburg gegen die ehemaligen AFR-Anwälte, die als Initiatoren des Steuersparmodells galten, hätte als Blaupause für eine Reihe weiterer Verfahren dienen können.

Verteidiger G.
Wild (München): Dr. Katharina Wild
Dinkgraeve (München): Daniel Dinkgraeve

Verteidiger H.
Beyer (München): Dr. Richard Beyer, Franziska Zeumer

Staatsanwaltschaft Augsburg
Beate Schauer

Landgericht Augsburg, 10. Strafkammer
Johannes Ballis (Vorsitzender Richter)

Hintergrund
Der Angeklagte G. wechselte im Laufe des Prozesses seine Verteidiger. Er hatte zunächst Prof. Dr. Eckhart Müller und Florian Opper aus der Strafrechtsboutique Prof. Dr. Müller & Partner sowie Marcus Choynacki mandatiert. Dann übernahmen Dr. Katharina Wild und Daniel Dinkgraeve. Wild war im Frühjahr 2018 von Baker Tilly zu Dinkgraeve gestoßen, ist mittlerweile aber unter eigener Flagge tätig.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema