Mindestens einer Kanzlei wurde ein sie betreffender Bewertungseintrag vor Veröffentlichung zur Abstimmung vorgelegt. Dies widerspricht den seit über 25 Jahre von JUVE praktizierten Prinzipien der unabhängigen Recherche und Berichterstattung und ist ein grober Verstoß gegen unsere Qualitätsstandards.
Der Verstoß gegen die redaktionellen Standards betrifft eine noch nicht veröffentlichte Rankingpublikation. Wir haben sofortige Konsequenzen gezogen, damit sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen kann, und sind dabei, den Sachverhalt aufzuklären. Sollte auch Ihre Kanzlei geplante Einträge „zur Durchsicht und ggf. Ergänzung“ erhalten haben, bitten wir Sie, unverzüglich mit der JUVE-Chefredaktion Kontakt aufzunehmen.