Commerzbank traut sich in Cum-Ex-Streit nicht vor den BFH
Die Commerzbank akzeptiert ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts aus dem März, das der Bank die Erstattung von 75 Millionen Euro Ertragssteuern aus Cum-Ex-Deals verweigerte. Durch den Verzicht auf eine Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) steht eine höchstrichterliche Klärung weiter aus. Viele Marktteilnehmer hatten darauf gehofft, dass der BFH in diesem Fall einmal klärt, wie die umstrittenen und 2012 per Gesetz gestopptem Geschäfte rechtlich grundsätzlich zu bewerten sind.
Bis 2012 nutzten Investoren und Banken ein Steuerschlupfloch, dass es ermöglichte, sich bei Aktientransaktionen rund um den Dividendenstichtag eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer gleich mehrfach erstatten zulassen. Dem Fiskus entstand so ein Schaden, der auf zehn bis zwölf Milliarden Euro taxiert wird.
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