In einer Diskussionsgrundlage – eingebracht zum Entwurf eines Neunten Änderungsgesetzes zum Steuerberatungsgesetz – fordert das Land Schleswig-Holstein den Bundesrat auf, die Unabhängigkeit steuerberatender Berufe besser abzusichern. Die Diskussionsgrundlage folgt auf einen Antrag der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und wiederum Schleswig-Holstein. Sie fordern, das Fremdbesitzverbot im Steuermarkt wie vom Bundesfinanzministerium vergangenen Sommer geplant zu schärfen.
Mit seinem Vorschlag war das Ministerium in Ressortverhandlungen allerdings am CDU-geführten Wirtschaftsministerium gescheitert. Vor allem die Absicht, Investoren aus dem Steuermarkt auszuschließen, stieß im Wirtschaftsministerium und im Kanzleramt auf Widerstand. Auch der Antrag der vier Bundesländer, der jedoch Bestandsschutzregelungen für schon am Markt agierende Plattformen wie Afileon oder Grant Thornton vorsieht, dürfte im Kanzleramt kaum mehrheitsfähig sein.
Im Fall der Diskussionsgrundlage Schleswig-Holsteins liegt der Fall anders. Sie sieht die Unabhängigkeit von Steuerberaterkanzleien durch die Beteiligung von Private-Equity-Fonds in mehrstöckigen Holdingstrukturen, wie sie seit der Berufsrechtsreform von 2022 möglich sind, nicht grundsätzlich gefährdet. Der Finanzausschuss schlägt entsprechend nicht vor, das Fremdbesitzverbot zu verschärfen, wie es vor allem die Rechtsanwaltskammern in Deutschland überwiegend fordern. Vielmehr soll geprüft werden, ob die Steuerberaterkammern die Anerkennung von Berufsausübungsgesellschaften widerrufen können, wenn berufsfremde Interessen die Unabhängigkeit der tätigen Steuerberaterinnen und Steuerberater zu gefährden drohen.
Dazu regt die Drucksache die Erarbeitung eines Verhaltenskodex durch das Bundesfinanzministerium an. „Dieser Verhaltenskodex könnte sicherstellen, dass berufsfremde Interessen keinen Einfluss auf Unabhängigkeit, Form, Inhalt und Qualität der Steuerberatung haben. Er wäre durch das Bundesministerium für Finanzen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen“, heißt es in der Drucksache. Gesellschaften, die die Beteiligungsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllen, sollen gesetzlich verpflichtet werden, diesen Kodex anzuerkennen – bei Verstößen könnten die Kammern die Anerkennung entziehen.
Die Idee eines solchen Kodex wird seit Jahresbeginn von den Professoren Clemens Engelhardt (Partner bei Trustberg) und Kai-Uwe Marten (Universität Ulm, ehemaliger Vorsitzender der Abschlussprüferaufsichtskommission) propagiert. Dem Bundeskanzleramt haben sie ein eigenes Konzeptpapier für einen Investmentkodex vorgelegt und schlagen die Einrichtung einer Regierungskommission vor, die einen solchen Kodex bis Ende 2026 erarbeiten soll.
Auf JUVE-Nachfrage erklärte Engelhardt, dass er sich aufgrund des laufenden Austausches – auch auf Bundesebene – zu Details des Projekts nicht äußern könne. Die Pressestelle des Finanzministeriums von Schleswig-Holstein ließ eine Anfrage bis Redaktionsschluss unbeantwortet.