Zwanziger, der von Hans-Jörg Metz aus der Diezer Kanzlei Metz Lang & Kollegen vertreten wird, macht seine Kritik an einer angeblich unwahren Aktennotiz der Steuerfahndung fest, wonach Zwanziger sich mit einer Aussage selbst belastet haben soll. Zudem seien die Ermittler laut Zwanziger schon zu Beginn der Untersuchungen voreingenommen gewesen. Die zuständigen Stellen weisen das zurück.
Doch mussten die Ermittler zuletzt schon eine Niederlage einstecken, als das Landgericht Frankfurt die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen die Ex-DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie den ehemalige Generalsekretär Horst Schmidt ablehnte. Ihnen war im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 Steuerhinterziehung vorgeworfen worden. Niersbach, Zwanziger und Schmidt sollen laut Anklage die Rückzahlung von 6,7 Millionen Euro im Zuge der WM-Organisation an den Weltverband FIFA verschleiert haben. Dadurch sei eine falsche Steuererklärung für das WM-Jahr 2006 abgegeben worden. Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie Solidaritätszuschlag von über 13,7 Millionen Euro seien zugunsten des DFB verkürzt worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Der gesamte Skandal geht auf ein Darlehen in Höhe von umgerechnet 6,7 Millionen Euro zurück, das der WM-Organisationschef Franz Beckenbauer 2002 von dem früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus erhielt. Beckenbauer und sein damaliger Manager Robert Schwan leiteten das Geld auf ein Konto in Katar weiter, das zum Firmengeflecht des damaligen und nachweislich korrupten FIFA-Funktionärs Mohamed Bin Hammam gehörte. Der DFB konnte auch durch Nachforschungen der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer den Grund für die Zahlungsflüsse nicht klären.