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Im Oktober 2015 hatte die EU-Kommission in ihrem Beschluss festgestellt, dass Luxemburg der Fiat-Tochter Fiat Finance and Trade sowie die Niederlande Starbucks selektive Steuervergünstigungen gewährt haben, die gegen das EU-Beihilferecht verstoßen. In beiden Fällen sei der Steuerbetrag, den die Unternehmen entrichten mussten, künstlich verringert worden. Die Kommission hat deshalb gefordert, dass beide Firmen rund 20 bis 30 Millionen Euro Steuern nachzahlen. Gegen den Bescheid hatten sowohl Luxemburg und Fiat als auch die Niederlande und Starbucks Klage eingereicht.