Staatliche Beihilfen

Fiat muss Steuern nachzahlen, Starbucks nicht

Autor/en
  • Daniel Lehmann

Das Europäische Gericht hat die von der EU-Kommission verhängte Steuernachzahlung der Fiat-Gruppe bestätigt. Die Luxemburger Richter haben somit die Beschwerden des Unternehmens als auch Luxemburgs abgewiesen (Az.: T-755/15 und T-759/15). Im Fall Starbucks kamen die Richter zu einem anderen Urteil.

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Im Oktober 2015 hatte die EU-Kommission in ihrem Beschluss festgestellt, dass Luxemburg der Fiat-Tochter Fiat Finance and Trade sowie die Niederlande Starbucks selektive Steuervergünstigungen gewährt haben, die gegen das EU-Beihilferecht verstoßen. In beiden Fällen sei der Steuerbetrag, den die Unternehmen entrichten mussten, künstlich verringert worden. Die Kommission hat deshalb gefordert, dass beide Firmen rund 20 bis 30 Millionen Euro Steuern nachzahlen. Gegen den Bescheid hatten sowohl Luxemburg und Fiat als auch die Niederlande und Starbucks Klage eingereicht.

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