Steuerstreit beschränkt sich längst nicht mehr nur auf Gerichtsverfahren. Die Experten werden heute viel früher hinzugezogen – idealerweise, um Prozesse zu vermeiden statt sie zu führen.
Immer häufiger agieren die Spezialisten für Steuerkonflikte auch als Präventivberater für steuerstrafrechtliche Themen. Hier sind es in der Regel die Wirtschaftskanzleien wie A&O Shearman, Linklaters, Freshfields, Hengeler Mueller und Boutiquen wie ckss Carlé Korn Stahl Strahl, Streck Mack Schwedhelm oder LHP Luxem Heuel Prowatke, die – vor allem aufgrund ihres steuerjuristischen Know-how – von Mandanten oder anderen Beratern hinzugezogen werden.
Während Umsatzsteuer ein ‚Dauerbrenner‘ für Streitigkeiten bleibt, werden auch Verrechnungspreise zunehmend zum Zankapfel. Noch vor wenigen Jahren galten Prozesse vor den Finanzgerichten dazu als beinahe ausgeschlossen.
Hinzu kommen Verständigungsverfahren, die Berater unabhängig oder immer häufiger auch parallel zu finanzgerichtlichen Steuerverfahren führen. Eigentlich ist dies eine Domäne der Big Four und Einheiten wie RSM Ebner Stolz, Baker Tilly und Rödl & Partner. Aber auch die Wirtschaftskanzleien haben das Thema in den vergangenen Jahren für sich entdeckt. Denn auch hier gilt: Der Kuchen, den es zu verteilen gilt, wird in der Regel eher größer – und nicht kleiner.
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In der kommenden Ausgabe am 4. Juli geht es um die angesehensten Berater im Bereich Zoll und Verbrauchsteuern.
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