Der Bund der Steuerzahler in Hessen kämpft gegen Bagatellsteuern. Bei der Hunde-, Zweitwohnungs- oder Spielapparatesteuer etwa stehe der bürokratische Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag, kritisierte Jochen Kilp vom Vorstand des Steuerzahlerbundes. „Was die Bagatellsteuern insgesamt angeht, ist es in der Tat unsere Position, diese komplett abzuschaffen.“ Der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Hessen werbe dagegen für ein einfaches, transparentes Steuersystem mit einigen wenigen, aber wirksamen Steuern.
Die landesweiten Gesamteinnahmen der hessischen Kommunen aus der Hundesteuer kletterten im Jahr 2022 auf rund 29,9 Millionen Euro, wie das Statistische Landesamt in Wiesbaden auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mitteilte. 2013 hatte die Hundesteuer demnach insgesamt rund 19,5 Millionen Euro in die kommunalen Kassen gespült. Seitdem ist der Betrag den Statistikern zufolge jedes Jahr gestiegen.
Wie das Landesamt weiter mitteilte, betrug das Aufkommen aus der Zweitwohnungsteuer im vergangenen Jahr hessenweit mehr als 8,8 Millionen Euro. 2013 waren es noch rund 2,2 Millionen Euro gewesen. Nach Angaben des Innenministeriums erheben alle hessischen Kommunen Bagatellsteuern.
„Bagatellsteuern schaffen Bürokratie, bringen aber kaum Einnahmen“, argumentierte Kilp. „Wegen ihres ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses haben sie in einem vernünftigen Steuersystem nichts verloren.“
Wie ein Sprecher des Innenministeriums erläuterte, können die Kommunen in eigener Verantwortung über kommunale Daten wie Bagatellsteuern entscheiden. In den Gemeinden gebe es Satzungen für die Hundesteuer, die Pferdesteuer, die Übernachtungsteuer, die Vergnügungsteuer (hier vor allem die Spielapparatesteuer) und Zweitwohnungsteuer. Die Landkreise und kreisfreien Städte könnten Jagdsteuer, Fischereisteuer sowie die Gaststättenerlaubnissteuer erheben. Neue kommunale Steuern müssen in Hessen nicht vom Land genehmigt werden.
„Nach Einschätzung der Landesregierung gehen die hessischen Kommunen bei der Einführung und Erhebung von Bagatellsteuern maßvoll vor“, erklärte der Sprecher des Innenministeriums. So werde beispielsweise die Pferdesteuer nur noch im osthessischen Kirchheim und in Schlangenbad im Taunus erhoben.
Eine Sprecherin der Stadt Schwalbach am Taunus verteidigte die im März beschlossene Einführung der Zweitwohnungsteuer. Damit erbrächten die Inhaberinnen und Inhaber einen Ausgleich dafür, dass sie die Infrastruktur der Stadt nutzten. In Schwalbach am Taunus sind den Angaben zufolge knapp 1000 Nebenwohnsitze gemeldet. „Nach den Erfahrungen anderer Kommunen wird sich dies mit Einführung der Zweitwohnungsteuer auf etwa ein Drittel reduzieren, da die Karteileichen zügig abgemeldet werden“, sagte die Sprecherin.
Die Zweitwohnungsteuer sei eine Empfehlung des Landesrechnungshofes gewesen, so die Sprecherin. „Denn beim kommunalen Finanzausgleich werden nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt.“ Zudem erhalte die Stadt nur für Einwohner mit Hauptwohnsitz Anteile aus der Einkommen- und Umsatzsteuer.
(mit Material von dpa)