Es ist die dritte krachende Niederlage vor Gericht für den Freistaat Bayern beim Versuch, die seit eineinhalb Jahren vakante Präsidentenstelle am Finanzgericht München zu besetzen. Der Freistaat, vertreten durch das Finanzministerium, muss die Entscheidung für den von ihm favorisierten Kandidaten Christoph Habammer aufheben. Zudem muss er unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über die Bewerbung des Habammer-Konkurrenten Dr. Peter Röll neu entscheiden, urteilte das Verwaltungsgericht München am Dienstag.
Bis der Posten an einem der bedeutendsten deutschen Finanzgerichte wieder besetzt sein wird, dürfte höchstwahrscheinlich noch einmal mindestens ein Jahr ins Land ziehen. Das Gezerre um den Präsidentenposten hat sich damit endgültig zur bizarren Geschichte entwickelt.
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