Zofftware

Streit um Betrieb der Vollmachtsdatenbank spitzt sich zu

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  • JUVE

2014 hatte die Bundessteuerberaterkammer den Betrieb der neuen Vollmachtsdatenbank auf Jahre in die Hände der Datev gelegt. Dies bringt deren Wettbewerber Simba und Wolters Kluwer auf die Barrikaden. Längst ist die Sache zum Politikum geworden, mit dem sich nun das Bundeskartellamt befasst. Dabei geht es nicht nur um die Marktmacht der Datev, sondern auch um die Rolle der Bundessteuerberaterkammer sowie die Verbindungen zwischen beiden Institutionen.

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Pappenheim_datev_eg_1
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Seit gut drei Jahren müssen Steuerberater die Daten des Mandanten nicht mehr bei diesem selbst abfragen, sondern bekommen sie direkt vom Finanzamt geliefert – dafür sorgt die Vollmachtsdatenbank. Was eigentlich ein Grund zur Freude sein könnte, sorgt tatsächlich aber vor allem für Ärger, insbesondere der Umstand, dass die Datev an der Schaltstelle der Macht über die wichtige und zukunftsträchtige Datenbank sitzt.

Zwar können auch Steuerberater, die keine Datev-Software nutzen, mit ihrem jeweiligen Tool von den Vorteilen der Datenbank profitieren. Aber: „An der Datev kommt so niemand mehr vorbei, auch nicht unsere Kunden, die sich bewusst für uns und häufig gegen die Datev entschieden haben“, sagt Michael Brhel, Geschäftsführer des baden-württembergischen Softwareanbieters Simba. „Das Problem ist, dass sich alle unsere Kunden trotzdem bei der Datev registrieren müssen, um die Datenbank nutzen zu können“, moniert er. Will heißen: Ohne zusätzliche Datev-Produkte ist die Datenbank für Berater, die auf andere Softwarelösungen setzen, nicht nutzbar – jedenfalls nicht, wenn man Untervollmachten an weitere Kanzleimitarbeiter erteilen will.

M Brhel 5596
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Und genau dies ist wettbewerbswidrig – so sehen dies jedenfalls Simba und Wolters Kluwer, im Markt für Kanzleisoftware vor allem für das Programm Addison bekannt. Beide haben deshalb das Bundeskartellamt auf die Angelegenheit aufmerksam gemacht.

Für Jörg von Pappenheim, Vorstandsmitglied bei der Datev, ist dieser Vorwurf weit hergeholt. Denn seiner Meinung nach handelt die Kammer im Sinne des Gesetzgebers. „Sie ist kein Unternehmen, sondern eine hoheitlich agierende Institution. Es ist also nicht nachvollziehbar, hier überhaupt von einer Wettbewerbswidrigkeit zu sprechen“, so von Pappenheim. Ein Argument, das Dr. Anno Haberer, Partner der Mannheimer Kanzlei Rittershaus, die Simba in der Sache vertritt, auf die Palme bringt: „Wenn sich die Steuerberaterkammern entscheiden, eine entgeltpflichtige Steuerberaterdatenbank anzubieten, so ist dies selbstverständlich eine unternehmerische Tätigkeit“, meint er.

Nach einem baldigen Ende des Streits sieht es jedenfalls nicht aus – was auch damit zusammenhängt, dass manch einer Gemauschel bei der Vergabe der Konzession vermutet.

Lesen Sie den ganzen Artikel „Zofftware“ unseres Redakteurs Daniel Lehmann im gerade erschienenen JUVE Steuermarkt 10/2017  – unter anderem mehr dazu, wie die Konzession vergeben wurde, wie die Kammer reagiert und wer die Interessen der Parteien vertritt.

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