Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat gegen die beiden Angeklagten wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlich begangenen Untreue das Hauptverfahren eröffnet (AZ.: 5 KLs 120 Js 6253 /15). Mit der Verhandlung soll laut einem Sprecher „schnellstmöglich“ begonnen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte im Januar 2017 Anklage erhoben.
Aus dem Schneider sind die 13 an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen lehrenden Professoren, denen die zu Unrecht gewährten Zulagen zu Gute kamen. Ex-Rektor und Ex-Kanzler hatten ihnen den Wechsel von der sogenannten C- in die W-Besoldung genehmigt, die zwar ein geringeres Grundgehalt, aber die Chance auf eine höhere Zulage beinhaltete. Gegen die 13 Professoren bestehe kein hinreichender Tatverdacht der Beihilfe zur Untreue.
Nach Auswertung der 65 Aktenordner umfassenden Ermittlungsakte in dem hoch komplexen Sachverhalt sei eine Verurteilung der Professoren äußerst unwahrscheinlich, hieß es vom Gericht. Die Professoren hätten sich auf die Rechtmäßigkeit der Umstellung verlassen können. Anhaltspunkte, nach denen Rektor, Kanzler und Professoren gemeinsame Sache machten, gebe es nicht. Es fehle zudem an Belegen, dass sie eine Unrechtmäßigkeit billigend in Kauf nahmen.
Ins Rollen kamen die Ermittlungen erst, als es um die Abberufung der früheren Rektorin der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Claudia Stöckle, Trubel gab. Stöckle war in ihrer Zeit als Rektorin auf die Unstimmigkeiten bei der Gewährung von dauerhaften Zulagen an Professoren gestoßen, die ihr Vorgänger den Kollegen kurz vor seiner Pensionierung genehmigt hatte. Den Vorgang meldete Stöckle dem zuständigen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das daraufhin ein Dreiergremium zur Aufklärung einsetzte. Das Trio schlug dann einen personellen Neuanfang vor, Stöckles Amtszeit wurde 2015 vorzeitig beendet. In einem Gerichtsverfahren erstritt sich die Ex-Rektorin zuletzt die Aufhebung des Entlassungsbescheids (Az.: 10 K 1524/15). Allerdings hat das Land gegen das Urteil Berufung eingelegt.
In Stuttgart ist zudem ein Untersuchungsausschuss des Landtags mit der Zulagenaffäre befasst. Als Konsequenz baut Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) ihr Ressort aus. Ein neu geschaffenes Referat soll gewährleisten, dass Zulagen an den Hochschulen künftig rechtskonform vergeben werden. Das Wissenschaftsministerium hat wohl nur geringe Chancen, die umstrittenen Zahlungen an mehrere Professoren zurückzufordern. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das im Auftrag der Hochschule erstellt wurde.