Hintergrund

E-Invoicing: „Der Prozess hat in Italien viele Türen geöffnet“

Es tut sich was in Sachen E-Rechnungen und Meldesysteme in Europa: Während Italien seit mehreren Jahren über ein Meldesystem für inländische Umsätze verfügt, stehen Frankreich und Polen in den Startlöchern für 2024. Auch in Deutschland ist das Gesetzgebungsverfahren angelaufen. JUVE Steuermarkt sprach mit Dr. Heidi Friedrich-Vache, Leiterin der Umsatzsteuerberatung von Rödl, über Erfahrungen aus Italien, die Rolle der EU und offene Fragen in Deutschland.

von Luise Stein

Bild: ©stock.adobe.com | Anna

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JUVE Steuermarkt: Die E-Rechnung kommt in Deutschland, heißt es seit mehreren Jahren. Kommt sie nun wirklich?

Heidi Friedrich-Vache: Sie kommt, und zwar zunächst für den B2B-Bereich und wohl stufenweise. Das heißt, für noch nicht näher bestimmte Unternehmen zum 1. Januar 2025 mit einer einjährigen Test- bzw. Wahlphase bis Ende 2025. Das sieht der Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium im Wachstumschancengesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vor. Konkret geht es um die Änderung des § 14, der derzeit die Papierrechnung als vorrangiges Format vorsieht. Hier wird in Zukunft die E-Rechnung mit ihrem Vorrang stehen. Die Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP haben die Umstellung auf die E-Rechnung und die Einführung eines Meldesystems in ihrem Koalitionsvertrag 2021 vereinbart. Ich gehe fest davon aus, dass sie das Vorhaben bis zum Ende der Legislaturperiode umsetzen, also gesetzlich verabschieden werden.

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