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JUVE Steuermarkt: Die E-Rechnung kommt in Deutschland, heißt es seit mehreren Jahren. Kommt sie nun wirklich?
Heidi Friedrich-Vache: Sie kommt, und zwar zunächst für den B2B-Bereich und wohl stufenweise. Das heißt, für noch nicht näher bestimmte Unternehmen zum 1. Januar 2025 mit einer einjährigen Test- bzw. Wahlphase bis Ende 2025. Das sieht der Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium im Wachstumschancengesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vor. Konkret geht es um die Änderung des § 14, der derzeit die Papierrechnung als vorrangiges Format vorsieht. Hier wird in Zukunft die E-Rechnung mit ihrem Vorrang stehen. Die Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP haben die Umstellung auf die E-Rechnung und die Einführung eines Meldesystems in ihrem Koalitionsvertrag 2021 vereinbart. Ich gehe fest davon aus, dass sie das Vorhaben bis zum Ende der Legislaturperiode umsetzen, also gesetzlich verabschieden werden.