Hintergrund Unter der Lupe

Sudoku vor dem EuGH: Wenn Rätsel zur Steuerfrage werden

Im Sommerurlaub greifen viele gerne zu Sudoku-Rätselheften. In einer aktuellen Entscheidung (C-375/24) musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären, ob Sudokus als periodische Druckschriften gelten – und damit unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 statt 19 Prozent fallen.

von Stephan Mittelhäuser

Illustration: Picture-Factory | JUVE Verlag / Franziska Eismann

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Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte Anfang 2024 dem EuGH die Frage vorgelegt. Über die EuGH-Entscheidung vom 1. August 2025 sprach JUVE Steuermarkt mit Dr. Carsten Höink, Partner bei Indicet Partners. Das Team der Kanzlei vertritt in dem Verfahren die Klägerin Kessing Deutschland GmbH.

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