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Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte Anfang 2024 dem EuGH die Frage vorgelegt. Über die EuGH-Entscheidung vom 1. August 2025 sprach JUVE Steuermarkt mit Dr. Carsten Höink, Partner bei Indicet Partners. Das Team der Kanzlei vertritt in dem Verfahren die Klägerin Kessing Deutschland GmbH.