Zollrechtliche Fragen beeinflussen die Unternehmenssteuerung heute stärker denn je. Zwar erklärte der Oberste Gerichtshof der USA im Februar die von Präsident Donald Trump verhängten Zölle gegen zahlreiche Handelspartner für unzulässig. Doch neue Zollinitiativen aus Washington folgten umgehend.
Gleichzeitig schützt die EU ihre Wirtschaft mit Antidumping-Verfahren. Indes eröffnen EU-Freihandelsabkommen mit dem Mercosur-Raum und Indien neue Märkte. Der Preis: veränderte Anforderungen bei Ursprungsregeln, Präferenznachweisen und zollrechtlicher Compliance.
EU-Zollreform: Digitaler Umbau mit Data Hub
Derweil wirft die EU-Zollreform ihre Schatten voraus. Kern der Reform ist der Übergang von zeitintensiven papierbasierten Verfahren zu einem konsequent datengetriebenen Ansatz. Künftig soll alles über den EU Customs Data Hub laufen, eine zentrale Plattform für zollrelevante Daten.
Für Unternehmen bedeutet das: IT-Systeme müssen umgestellt, Prozesse neu organisiert, Compliance-Strukturen überarbeitet werden. Erste Anfragen auf Beraterseite gibt es bereits, etwa zum neuen Status Trust & Check Trader.
Beim Thema Exportkontrolle und EU-Sanktionen steht weiterhin Russland im Mittelpunkt. Nach dem sogenannten Snapback ist zudem die Nachfrage nach Beratung zu Iran-Sanktionen wieder gestiegen.
Auf Branchebene wächst vor allem der Verteidigungssektor als Beratungsfeld. Kanzleien wie Blomstein, Cattwyk, GvW Graf von Westphalen, Noerr oder Oppenhoff & Partner haben dafür ihre Beratungskompetenzen bei Rüstungsexporten in Teams gebündelt.
Verbrauchsteuern: Beratung übernimmt die Abwicklung
In der Verbrauchsteuerberatung sorgte unter anderem das Anfang 2026 in Kraft getretene Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes für Beratungsbedarf.
Ein weiterer Trend waren zunehmende Outsourcing-Aktivitäten: Immer mehr Beratungshäuser übernehmen für Unternehmen und Versorger die Abwicklung von Verbrauchsteuerprozessen. Einheiten wie WTS, PwC, EY, Maygreen, RSM Ebner Stolz oder Cliff & Heds haben sich in diesem Feld etabliert.
Auch das Thema Nachhaltigkeit treibt die Beratung. Zum Beispiel zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM: Hier hat sich der EU-Rat unlängst auf die Ausweitung des CO2-Zolls auf eine Liste von Fertigwaren geeinigt. Dazu gesellen sich u.a. die Themen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und Verpackungsverordnung (PPWR).
Generell gilt: Geopolitische Spannungen und die Neustrukturierung der Liefer- und Beschaffungswege erhöhen den Druck auf Umsatz und Marge. Zugleich beeinflussen regulatorische und technologische Entwicklungen Prozesse, Compliance und Risikomanagement. Damit gewinnt das Thema Zoll und Verbrauchsteuern in vielen Unternehmen auch betriebswirtschaftlich weiter an Relevanz.
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