Kanzlei des Jahres Steuerstrafrecht

Stand: 17.06.2024

LHP Luxem Heuel Prowatke

Die Strategie ist aufgegangen. Die Kölner Kanzlei hat sich mit der (steuer-)strafrechtlichen Beratung rund um Kryptowährungen wie nur wenige eine Nische im Markt erobert, in der ihr so leicht niemand etwas vormacht. Dazu vergrößerte die Kanzlei konsequent nicht nur das anwaltliche Team um Namenspartner Dr. Ingo Heuel, sondern stockte gleichzeitig das IT-Team auf, das die technischen Voraussetzungen zur Bearbeitung solcher Mandate schafft. Für eine verhältnismäßig kleine multidisziplinäre Einheit, in der Steuerberater und Anwälte seit Jahren Hand in Hand arbeiten, ist das ein beachtliches Engagement. Auch in Sachen Cum-Ex hat sich das Team in den vergangenen Jahren immer mehr Präsenz erarbeitet. Nicht zuletzt durch die prominente Vertretung eines Bankvorstands vor dem Landgericht Bonn, der wegen Cum-Ex angeklagt war, fanden eine Reihe weiterer Individuen den Weg in die Kanzlei. Auch mehrere Banken wandten sich an LHP bezüglich Gutachten zu Cum-Ex und Cum-Cum. Da sie zudem weiterhin eng an der Schnittstelle zu Steuerstreit beratend tätig ist, dürften die Weichen für die Zukunft gestellt sein – zumal gerade im Bereich Kryptowährungen nach wie vor viele Rechtsfragen ungeklärt sind und sich so reichlich Potenzial für Steuerstreitigkeiten auftun dürfte.

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