Über 13 Milliarden Euro – so viel hat der deutsche Staat im vergangenen Jahr durch Erbschaft- und Schenkungsteuer eingenommen. Das sind rund 12 Prozent mehr als im Vorjahr – ein neuer Rekordwert. Doch die Erbschaftsteuer steht erneut auf dem Prüfstand: Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die steuerlichen Vorteile für Betriebsvermögen verfassungsrechtlich zulässig sind. Eine Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung haben. Gleichzeitig mehren sich politische Stimmen, die weitere Reformen fordern – mit dem Ziel, die Gestaltungsspielräume großer Vermögen einzuschränken.
Das sorgt im Markt für Unsicherheit und erhöht den Beratungsbedarf. Erneut mussten sich viele Teams intensiv mit Wegzugsfragen und -plänen ihrer Mandanten beschäftigen. Besonders gefragte Destinationen: Österreich, die Schweiz und Italien, aber auch Kanada und Dubai. Die hohe Mobilität und internationale Prägung der jüngeren Generation bringen ohnehin zunehmend grenzüberschreitende Fragen ins Spiel: Ob Schenkung oder Erbschaft ins Ausland – auch hier rücken steuerliche Risiken immer stärker in den Fokus der Beratung.
Viele Einheiten stärkten die umfassende Nachfolgeberatung, zum Beispiel mit zusätzlichem Know-how im Erb- und Familienrecht. Häufig gefragt waren auch die Schnittstellen zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Und zur Transaktionsberatung: Neben Finanzinvestoren und großen Corporates treten zunehmend Family Offices und Familienunternehmen als Akteure am M&A-Markt auf. Ihr Vorteil: Finanzierungsfragen spielen häufig keine oder nur eine untergeordnete Rolle.
Vor allem Großkanzleien und multidisziplinäre Einheiten decken das gesamte Beratungsspektrum ab – von der Erbschaftsteuerplanung über die Testamentsvollstreckung bis hin zu Steuerreporting und Bewertungsfragen. Dazu kommen Spezialthemen wie Family Governance oder die Beratung zu Krypto- und Digital-Assets, die in vielen Vermögensportfolios eine immer größere Rolle spielen – und zugleich die Vermögensbewertung komplexer machen. Ebenfalls zum Portfolio der meisten Einheiten gehört die Unterstützung bei Streitigkeiten im Erbenkreis sowie Auseinandersetzungen mit dem Fiskus, zum Beispiel bei Bewertungsfragen.
Die Nachfrage nach Stiftungslösungen für die Nachfolge bleibt hoch – ob Doppelstiftungsmodell, Verbrauchsstiftung oder andere Varianten. Das Stiftungsrecht bietet einige Möglichkeiten der Strukturierung. Auch die gemeinnützige Stiftung bleibt ein bewährtes Mittel: Sie verbindet den Erhalt von Vermögenswerten mit gesellschaftlichem Engagement.
Im Bereich Gemeinnützigkeit waren viele Einheiten bei Restrukturierungen und Sanierungen involviert – vor allem in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, speziell im Krankenhaussektor. Auch hier ging es häufig um Transaktionen: Die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zwingen viele Träger dazu, nach Partnern oder Käufern Ausschau zu halten. Für weitere Unsicherheit sorgten u.a. die Diskussion um die doppelte Satzungserfordernis und die Vorlage des BFH an den EuGH, der in diesem Zusammenhang über beihilferechtliche Fragen zu entscheiden hat.
Ein weiteres zentrales Thema in der Nachfolge- und Vermögensberatung ist die Bewertung von Unternehmen und Immobilien. Immer häufiger kommen dabei digitale Tools zum Einsatz, die eine laufende steuerliche Analyse ermöglichen – inklusive Verbundvermögensaufstellung auf Knopfdruck und entsprechenden Gestaltungsempfehlungen.