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Reue und umfängliche Kooperation mit den Behörden lohnen sich. Das demonstrierte das Landgericht Bonn im Urteil gegen Dr. Kai-Uwe Steck, den ehemaligen Kanzleipartner von Dr. Hanno Berger: Steck kam mit einer vergleichsweise milden Strafe von einem Jahr und zehn Monaten davon – ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem darf er seine Anwaltszulassung behalten. Damit fand ein weiterer Cum-Ex-Prozess sein Ende, der den Markt elektrisierte. Kein Wunder, denn eine Reihe von Verurteilungen aus den Vorjahren beruhen auch auf den Aussagen von Steck. Obendrein traten mit Prof. Dr. Alfred Dierlamm – Stecks ehemaligem Verteidiger – und der ehemaligen Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker prominente Zeugen auf. Doch so spannend wie Urteile wie diese auch sein mögen, weitere Themenkomplexe sorgen dafür, dass sich die Steuerstrafrechtler der Republik alles andere als langweilen müssen: Auch Cum-Cum nimmt rasant an Fahrt auf. Außerdem gehen die Finanzbehörden weiterhin ungebrochen gegen alle vor, die in den Verdacht geraten, ihre Steuererklärung nicht 100-prozentig korrekt abgegeben zu haben. „Wer eine Nacherklärung einreicht, braucht eigentlich sofort einen Steuerstrafrechtsexperten“, bringt es ein Anwalt auf den Punkt.