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Dieses Kapitel behandelt die finanzsteuerliche Beratung von Banken, Versicherern, Finanzdienstleistern, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investoren und Unternehmen. Dabei nimmt es vor allem die laufende institutionelle Steuerberatung der Finanzindustrie unter die Lupe. Diese zeichnet sich durch komplexes und häufig großvolumiges Erklärungsgeschäft ebenso aus wie durch die dauerhafte Begleitung in der complianten Organisation von Steuerabteilungen etwa in Banken. In diesem Rahmen hat die teilweise oder vollständige Auslagerung der Steuerfunktion aus Banken und Versicherern in Beratungsgesellschaften eine besondere Bedeutung. Die steuerliche Beratung bei M&A-Projekten in der Finanzbranche sowie von Private-Equity-Transaktionen findet Erwähnung, wird jedoch v.a. im Kapitel Transaktionssteuern gewürdigt.