Dieses Kapitel behandelt die finanzsteuerliche Beratung von Banken, Versicherern, Finanzdienstleistern, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investoren und Unternehmen. Dabei nimmt es vor allem die laufende institutionelle Steuerberatung der Finanzindustrie unter die Lupe. Diese zeichnet sich durch komplexes und häufig großvolumiges Erklärungsgeschäft ebenso aus wie durch die dauerhafte Begleitung in der ‚complianten‘ Organisation von Steuerabteilungen etwa in Banken. In diesem Rahmen hat die teilweise oder vollständige Auslagerung der Steuerfunktion aus Banken und Versicherern in Beratungsgesellschaften eine besondere Bedeutung. Die steuerliche Beratung bei M&A-Projekten in der Finanzbranche sowie von Private-Equity-Transaktionen findet Erwähnung, wird jedoch v.a. im Kapitel Transaktionssteuern gewürdigt.
Die Projektarbeit der Finanzbranche ist nur sehr rudimentär Teil dieses Kapitels und wird vor allem im Online-Ranking ‚Investmentrecht‘ von JUVE und JUVE Steuermarkt abgebildet. Hier prägt etwa die Fondsstrukturierung die Arbeit der Gesellschaften. Darunter wird die steuerliche (und häufig aufsichts- und vertragsrechtliche) Konzeption von Fonds aller Facetten sowie der Entwurf der erforderlichen Dokumente verstanden. Nach wie vor hoch im Kurs ist zudem die (meist reaktive) Compliance-Beratung und finanz- und/oder zivilrechtliche Prozessvertretung im Zuge umstrittener grenzüberschreitender Wertpapiergeschäfte zur Rückerstattung oder Reduzierung von Kapitalertragsteuern (z.B. Cum-Ex und Cum-Cum). Diese Thematik findet sich vor allem auch im Kapitel Steuerstreit.