Es werden im Folgenden nur Beratungshäuser besprochen und Berater namentlich hervorgehoben, die einen explizit steuerberatenden oder steuerjuristischen Angang an die Nachfolge- und Vermögensgestaltung sowie die Beratung von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen haben. Kanzleien mit eher gesellschaftsrechtlichen Schwerpunkten finden sich dagegen im Ranking Nachfolge- und Vermögensberatung, das auf juve.de erscheint.
Bei den typischen Mandanten in dem Beratungssegment handelt es sich um Mittelständler/Familienunternehmer, HNWI, UHNWI, Multi Family Offices, Single Family Offices sowie gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen wie Vereine und Verbände und schließlich Stiftungen, die gemeinnützig, aber auch privatnützig sein können.
Nachfolgeplanung umfasst Erbschaftsteuerplanung (vielfach inklusive Bewertung), Unternehmensnachfolgeregelungen, Strukturierung von Family Offices, Weg-/Zuzugsbesteuerung sowie eher juristisch geprägte Schnittstellen wie Eheverträge und Güterstandsrecht, Testamente und deren Vollstreckung, Aufsetzen von Governance-Strukturen, Moderation von Gesellschafterstreitigkeiten.
Vermögensplanung umfasst die Vermögensstrukturierung (inklusive Bewertung), die Beschäftigung mit Investmentsteuern sowie die Besteuerung von Kunstvermögen. Auch das Vermögenscontrolling und –reporting ist dort aufgeführt, da die Daten häufig die Grundlage für die anschließende Steuerberatung bilden.
Des Weiteren stehen Steuerreporting (also deklaratorische Tätigkeiten wie die Erstellung von Steuererklärungen oder Jahresabschlüssen), Stiftungsrecht (Familienstiftungen, Non-Profit-Organisationen, Aufsichtsrecht) und Fragen der Besteuerung gemeinnütziger Einrichtungen im Fokus des nachfolgenden Rankings.