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Für Dr. Thomas Keß ist beruflich alles genau richtig gelaufen. Nach Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen und Jurastudium in Köln und Bonn war er von 2007 bis 2010 zunächst als Rechtsanwalt in der Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer tätig. Danach folgte der Schritt in die Finanzgerichtsbarkeit. Auch nach mehr als zwölf Jahren hat Keß seine Entscheidung kein bisschen bereut. „Für einen Juristen, der sich gerne mit dem Steuerrecht beschäftigt, ist die Tätigkeit als Finanzrichter ein Traumjob“, sagt er.