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Kölner Krankenhausträger fusionieren mit Hilfe von Baker McKenzie und Solidaris

Die beiden Kölner Krankenhausträger ‚Stiftung der Cellitinnen‘ und ‚Stiftung der Cellitinnen zur heiligen Maria‘ haben sich nach jahrelangen Bemühungen zusammengeschlossen. Grundlage für die Fusion ist eine Ausnahme im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

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Der neue Verbund firmiert unter dem Namen ‚Stiftung der Cellitinnen‘ und betreibt acht Krankenhäuser in Köln. Hinzu kommen zahlreiche weitere Einrichtungen, zum Beispiel der Alten- und Behindertenhilfe. Insgesamt gehören zu dem neuen Verbund mehr als 80 Einrichtungen, in denen rund 13.800 Mitarbeitende beschäftigt sind. Sein Umsatz liegt bei über 1,2 Milliarden Euro. 

Bereits in der Vergangenheit haben die beiden Stiftungen bei verschiedenen Projekten zusammengearbeitet, eine Fusion beabsichtigen sie seit 2016. 2018 meldeten sie schließlich den Zusammenschluss ihrer Krankenhäuser beim Bundeskartellamt an. Aufgrund von Bedenken der Behörde nahmen sie die Fusionskontrollanmeldung jedoch zurück.

Konsolidierung fördern

Die Voraussetzung für den im Dezember erfolgten Zusammenschluss schuf der Gesetzgeber 2021 mit der zehnten GWB-Novelle. Dabei führte er einen bis Ende 2027 befristeten, sogenannten Ausnahmetatbestand für bestimmte Krankenhausfusionen ein. Hintergrund der Regelung war die Forderung nach mehr Konsolidierung im Krankenhaussektor. Dem stand jedoch eine restriktive Entscheidungspraxis des Bundeskartellamts gegenüber.

Paragraf 187 Absatz 9 GWB besagt nun unter anderem, dass ein Zusammenschluss im Krankenhausbereich nicht der deutschen Fusionskontrolle unterliegt, wenn das Vorhaben eine standortübergreifende Konzentration von Krankenhäusern vorsieht. Zudem muss ein Bescheid auf Auszahlung aus dem Krankenhausstrukturfonds des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) vorliegen.

Zusammenschluss ohne Fusionskontrolle

Den Bescheid für die standortübergreifende Konzentration der Krankenhäuser der Cellitinnen erließ das BAS im Oktober 2022. Somit erfüllten die beiden Stiftungen alle Voraussetzungen und konnten sich ohne Fusionskontrollverfahren zusammenschließen. Soweit bekannt ist der neue Kölner Klinikverbund der erste Fall, in dem die Ausnahmeregelung zur Anwendung kommt.

Auf dem Kölner Krankenhausmarkt gibt es Bestrebungen für eine weitere große Fusion: Bereits seit 2017 existieren Pläne zum Zusammenschluss der Universitätsklinik mit den Kliniken der Stadt Köln. Laut Berichten des Kölner Stadtanzeigers liegt diese derzeit jedoch auf Eis.

Axel Scherff

Berater Cellitinnen 
Solidaris (Köln): Dr. Axel Scherff (Federführung), Micaela Speelmans, Sven Schiffner (alle Corporate/M&A, Steuerrecht), Markus Rohwedder (Steuern)
Baker McKenzie (Berlin): Prof. Dr. Christian Burholt (Federführung), Dr. Nicolas Kredel, Jan Kresken (beide Düsseldorf), Ann-Kristin Freiheit (alle Kartellrecht/Fusionskontrolle)

Hintergrund: Die multidisziplinäre Kölner Kanzlei Solidaris und Baker McKenzie begleiten das Fusionsvorhaben der beiden Cellitinnenverbünde bereits seit 2017. Dazu zählt die Beratung zur zehnten GWB-Novelle sowie zum Krankenhausstrukturfonds-Verfahren. Baker-Partner Burholt ist regelmäßig in Mandaten an der Schnittstelle zwischen Gesundheits- und Kartellrecht tätig, zuletzt etwa in Zusammenarbeit mit Ecolab bei der fusionskontrollrechtlichen Beratung und Anmeldung des Erwerbs des Biotechunternehmens Purolite.

Solidaris übernahm die steuerliche Beratung. Die MDP-Kanzlei ist auf gemeinnützige Mandanten und steuerbefreite Träger aus dem Gesundheits- und Sozialwesen spezialisiert. Sie legte besonderes Augenmerk auf die Gestaltung der Transaktionsstruktur zur Zusammenführung der beiden konfessionellen Trägerverbünde. Aus rechtlicher Sicht erfolgte der Zusammenschluss durch eine formwechselnde Umwandlung eines gemeinnützigen Vereins in eine gGmbH. Aufgrund der Rechtsträgeridentität war der Zusammenschluss weitgehend steuerneutral umsetzbar.

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