Kommentar

Besetzung ist, wenn die Berufungskommission nicht mehr liest

Autor/en
  • Götz Kümmerle

Während meines Studiums vor zwanzig Jahren war es die höchste Ehre für Studierende, wenn sie als Teil der Berufungskommission mit über die Neubesetzung eines Lehrstuhls entscheiden konnten: Zig Zeitschriftenartikel wurden durchforstet, Monographien gewälzt und Beiträge in Festschriften und Sammelbänden durchgesehen. In der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre findet davon heute offenbar nichts mehr statt – und das hat schwerwiegende Nachteile.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Wenn es sich um Lehrstühle der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre handelt, dann geht es heute bei der Berufungspraxis offenbar deutlich profaner zu:

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de