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Das Genderverbot an hessischen Universitäten wird dann zu einem Stolperstein für die Steuerbranche, wenn Hessen die sächsische Regelung zum Genderverbot übernimmt: Der Freistaat hat ebenfalls ein Genderverbot erlassen – allerdings nur in Bezug auf Schulen. Das sächsische Genderverbot erstreckt sich aber nicht nur auf die Schriftsprache von Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern. Das Genderverbot gilt in Sachsen auch für alle Kooperationspartner von Schulen. Wer als Kooperationspartner im sächsischen Schulsystem gendert, fliegt raus – das gilt auch für Unternehmen aus der Steuerbranche. Das sächsische Staatsministerium sieht darin allerdings kein Problem. „Ich bezweifle, dass Kanzleien und Gesellschaften, die international tätig sind, durchgehend gendern, denn zum Beispiel in Frankreich kennt man kein Gender-Sonderzeichen. Gar keine Geschlechtsmarkierung gibt es zum Beispiel in den asiatischen Ländern, Estland und Finnland“, hieß es bereits im Juli auf Anfrage von JUVE Steuermarkt. „Unabhängig davon können die Kanzleien kommunizieren, wie sie wollen, aber wenn sie als Kooperationspartner in unserem Auftrag handeln sollten, müssen sie sich im Rahmen des Auftrages an die Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung halten. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat am Freitag (14. Juli 2023) noch einmal klargestellt, dass die Sonderzeichen im Wortinneren (*, _ und : etc.) nicht Kernbestand der deutschen Orthografie sind.“