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JUVE Steuermarkt: Herr Tetzlaff, der Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung ist da. Was ist Ihr erster Eindruck?
Gunnar Tetzlaff: Die Reform ist zu begrüßen, aber viele Fragen bleiben erst mal ungeklärt. Auf den Entwurf haben wir lange gewartet. Und jetzt steht drin, dass die meisten Details erst in einer reformierten Verordnung geregelt werden sollen. Und die liegt bislang nicht vor. Aber zwei Punkte sind klar geregelt. Erstens fällt der Fakultätsvorbehalt weg. Zweitens soll die Begrenzung der Wiederholungsversuche abgeschafft werden. Letzteres ist aus meiner Sicht der deutlich wichtigere Punkt.