EuG-Verhandlung

Apples Steuerstreit mit der EU geht weiter

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  • JUVE

Es geht um vierzehn Milliarden Euro. Die Rekordsteuerrückzahlung soll Apple an Irland zahlen, wenn es nach dem Willen der Europäischen Union geht. Am Dienstag und Mittwoch treffen die Streitparteien in einer mündlichen Verhandlung vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg aufeinander.

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Andreas von Bonin
Andreas von Bonin

Dort wehrt sich das US-Unternehmen gemeinsam mit der irischen Regierung gegen eine Entscheidung von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, die Dublin dazu zwingen will, 13 Milliarden Euro plus Zinsen an zu wenig bezahlten Steuern nachzufordern.

Schon 2016 war Apple zu der Nachzahlung verpflichtet worden. Der IT-Konzern soll die Milliardensumme in Irland nachzahlen, weil das Land Apple eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Apple und auch Irland streiten das ab.

In dem Streit geht es vor allem um die Frage, wo Unternehmensgewinne besteuert werden müssen. Aus Sicht der Kommission ordnete Apple Erträge seinen „Verwaltungssitzen“ zu, die nur auf dem Papier existierten, statt Steuern in Europa zu bezahlen.

Konkret geht es um zwei Steuervorbescheide aus den Jahren 1991 und 2007, die von der EU als unzulässige Vergünstigungen gewertet werden. Die irischen Finanzbehörden hätten erlaubt, dass der Konzern nahezu sämtliche Gewinne aus dem Verkauf seiner Produkte in der EU in zwei Tochtergesellschaften verschoben habe, die nirgendwo steuerpflichtig gewesen seien. So habe Apple 2011 einen Profit von 16 Milliarden Euro verbucht, aber nur auf 50 Millionen Euro Steuern abführen müssen. 2014 habe der effektive Steuersatz gar nur 0,005 Prozent betragen.

Der Konzern erklärt, dass ein Großteil seiner Gewinne in den USA zu versteuern sei, weil im Heimatland die eigentliche Wertschöpfung stattfinde. Dort liegen auch die geistigen Eigentumsrechte. Die in Irland angehäuften Milliardengewinne aus dem europäischen Logistikgeschäft waren nach Auslegung von Apple dort entsprechend nur zeitweilig geparkt.

Beraten wird Apple in diesen Steitigkeiten von einem Freshfields Bruckhaus Deringer-Team um den Brüsseler Partner Andreas von Bonin. Aufseiten der EU-Kommission ist Dr. Max Lienemeyer tätig.

Auswirkungen des US-Steuerrechts

Apple-CEO Tim Cook zählte zu den Konzernchefs, die vehement eine signifikante Absenkung der damaligen US-Steuersätze für Erträge aus dem Ausland forderten. In den USA wurden damals noch 35 Prozent auf Auslandsgewinne amerikanischer Unternehmen fällig. Mit der Reform von Präsident Donald Trump 2018 wurde auf die angesammelten Gewinne ein Abschlag mit einem deutlich niedrigeren Satz fällig. Dabei spielte es auch keine Rolle mehr, ob sich die Gewinne auf Konten im Ausland befanden oder ob das Geld in die USA transferiert wurde.

Apple gehörte zu den vielen amerikanischen Firmen, die nach dieser politischen Weichenstellung ihre Milliarden ins Heimatland holten. Die US-Regierung hatte entsprechend auch betont, dass die Steuerzahlungen ihr zustünden. Apple zahlte nach Angaben von Januar 2018 in den USA rund 38 Milliarden Dollar Steuern auf den im Ausland gelagerten Geldberg von 252 Milliarden Dollar. Die EU-Kommission betonte danach, der Schritt ändere nichts an der Forderung, die Steuern in Irland nachzuzahlen. Apple hinterlegte samt Zinsen 14,3 Milliarden Euro auf einem Treuhandkonto.

Diskussion um Digitalsteuer

Der Fall wird von Experten auch deshalb so genau beobachtet, weil die EU zum einen eine bisher nicht dagewesene Rekordsumme fordert. Zum anderen ist die Argumentation, die Steuervermeidung über das Beihilferecht anzugreifen, ein rechtliches Novum. Die irische Regierung bezweifelt in der Klage, dass die Kommission die Kompetenz habe, einem Mitgliedstaat ihre eigene Sicht über die Reichweite von dessen Steuergesetzgebung aufzuzwingen.

Der Ausgang des Streits könnte zudem wichtige Weichen für die Besteuerung von US-Unternehmen und das künftige Vorgehen gegen Technologieriesen stellen. Zu Vestagers Aufgaben könnte es in Zukunft gehören, eine europäische Steuer für Digitalunternehmen zu entwerfen.

Rund um den Streit kochten immer wieder die Emotionen hoch. So hatte Apple-Chef Tim Cook die Kritik Vestagers, Apple habe in Irland im Jahr 2014 eine Körperschaftsteuer von nur 0,005 Prozent bezahlt, als „politischen Dreck“ bezeichnet. Die Kommission muss in Luxemburg unter anderem nachweisen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren.

Eine Entscheidung des EuG wird erst in mehreren Monaten erwartet. Danach können die Seiten noch in Berufung beim Europäischen Gerichtshof gehen. Das dürfte den Streit dann noch um weitere Jahre verlängern. (Ulrike Barth; mit Material von dpa)

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