Wer nach einer Kündigung oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung erhält, denkt zunächst an den finanziellen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Aus steuerlicher Sicht beginnt die eigentliche Herausforderung jedoch häufig schon vor der Vereinbarung der Abfindung. Denn Abfindungen können die Einkommensteuer erheblich erhöhen. Wer den steuerlichen Gestaltungsspielraum kennt und frühzeitig nutzt, kann seine Steuerbelastung oftmals deutlich reduzieren.
Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme sind Abfindungen grundsätzlich nicht steuerfrei. Sie zählen als außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG und unterliegen der Einkommensteuer. Aufgrund der häufig hohen Einmalzahlung kann es zu einer erheblichen steuerlichen Belastung kommen.
Ob und in welchem Umfang sich diese Belastung reduzieren lässt, hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Deshalb sollte die steuerliche Beratung nicht erst nach Abschluss des Aufhebungsvertrags erfolgen, sondern möglichst bereits in der Verhandlungsphase.
Die Fünftelregelung: Steuerentlastung nur unter bestimmten Voraussetzungen
Die sogenannte Fünftelregelung zählt zu den bekanntesten Instrumenten der steuerlichen Begünstigung von Abfindungen. Sie soll die steuerliche Mehrbelastung abmildern, die durch die einmalige Auszahlung einer größeren Abfindung entstehen kann.
Seit 2025 hat sich allerdings das Verfahren geändert: Arbeitgeber wenden die Steuerermäßigung grundsätzlich nicht mehr bereits im Lohnsteuerabzug an. Arbeitnehmer müssen die Begünstigung regelmäßig im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Zudem kommt die Regelung nur dann zur Anwendung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
Die Fünftelregelung ist daher kein Automatismus. Ob die Voraussetzungen vorliegen und welche steuerlichen Auswirkungen sich daraus ergeben, sollte individuell geprüft werden. Eine vorschnelle Annahme der Steuerbegünstigung kann später zu unerwarteten Steuernachzahlungen führen.
Der richtige Auszahlungszeitpunkt kann entscheidend sein
Neben der steuerlichen Begünstigung spielt insbesondere der Zeitpunkt der Auszahlung eine zentrale Rolle. Bereits die Verschiebung der Abfindung in ein anderes Kalenderjahr kann die steuerliche Belastung verändern. In bestimmten Fällen kann es deshalb sinnvoll sein, die Auszahlung gezielt zu planen.
Dies gilt beispielsweise dann, wenn nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur geringe oder gar keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielt werden. In solchen Fällen kann sich die Progressionswirkung oftmals reduzieren.
Welche Gestaltung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Höhe der Abfindung,
- weitere Einkünfte im laufenden und folgenden Jahr,
- Beginn einer neuen Beschäftigung,
- Bezug von Arbeitslosengeld oder anderen Lohnersatzleistungen,
- persönliche steuerliche Situation.
Eine individuelle Steuerberechnung vor der Vereinbarung des Auszahlungszeitpunkts kann hier frühzeitig Klarheit schaffen.
Steuerliche Gestaltung endet nicht bei der Einkommensteuer
Neben der Einkommensteuer sind häufig weitere rechtliche und finanzielle Auswirkungen zu berücksichtigen. So kann eine ungeschickte Gestaltung Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben oder sozialversicherungsrechtliche Fragen aufwerfen.
Auch die konkrete Formulierung des Aufhebungsvertrags verdient besondere Aufmerksamkeit. Regelungen zu Beendigungszeitpunkt, Abfindung oder Auszahlung können steuerliche und weitere finanzielle Folgen haben. Fehler oder unklare Vereinbarungen können spätere Nachteile verursachen, die sich nach Vertragsunterzeichnung kaum noch korrigieren lassen.
Gerade deshalb empfiehlt sich eine ganzheitliche Beratung, bei der steuerliche, arbeitsrechtliche und wirtschaftliche Aspekte gemeinsam betrachtet werden.
Frühzeitig beraten lassen statt später Steuern verschenken
In der Praxis zeigt sich immer wieder: Viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sind nur so lange offen, wie die Abfindung noch nicht verbindlich vereinbart ist. Ist der Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben oder die Abfindung ausgezahlt, lassen sich bestimmte Stellschrauben nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzen.
Eine frühzeitige steuerliche Prüfung kann insbesondere dabei helfen,
- die voraussichtliche Steuerbelastung realistisch einzuschätzen,
- den Auszahlungszeitpunkt steuerlich sinnvoll zu planen,
- die Voraussetzungen der Fünftelregelung zu prüfen,
- steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und
- den Aufhebungsvertrag aus steuerlicher Sicht zu begleiten.
Je früher die steuerlichen Auswirkungen bekannt sind, desto größer ist der Gestaltungsspielraum.
Fazit
Eine Abfindung stellt häufig einen wichtigen finanziellen Baustein für den beruflichen Neustart dar. Umso wichtiger ist es, die steuerlichen Folgen nicht erst nach der Auszahlung zu betrachten. Wer bereits vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags steuerliche Beratung in Anspruch nimmt, kann vorhandene Gestaltungsspielräume gezielt prüfen, unnötige Steuerbelastungen vermeiden und finanzielle Planungssicherheit gewinnen.
Für Steuerberater bedeutet die Abfindungsberatung weit mehr als die Berechnung der Einkommensteuer. Gefragt ist eine vorausschauende Gestaltungsberatung, die steuerliche, arbeitsrechtliche und wirtschaftliche Aspekte miteinander verbindet. Gerade bei komplexeren Fällen zeigt sich, dass eine frühzeitige interdisziplinäre Begleitung häufig den entscheidenden Unterschied macht.
Link: Abfindung und Steuern: So holen Sie steuerlich das Beste für sich heraus