Juve Plus BFH-Urteil

Kartellbußen sind steuerlich nicht absetzbar

Unternehmen dürfen Bußgelder des Bundeskartellamts nicht steuerlich absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die obersten Finanzrichter sind in ihrem Urteil somit der Entscheidung des Vorinstanz, dem Finanzgericht Köln, gefolgt. Geklagt hatte der Tapetenhersteller A.S. Création, gegen den das Bundeskartellamt Anfang 2014 Geldbußen verhängt hatte.

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Neben dem Gummersbacher Tapetenhersteller mussten noch drei andere Unternehmen vom Kartellamt verhängte Geldbußen in Höhe von 17 Millionen Euro zahlen. Der Löwenanteil entfiel jedoch auf A.S. Création: 10,5 Millionen Euro sollte das Unternehmen zahlen.

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