Juve Plus Umsatzsteuerpflicht

Entscheidung im Streit um Schutzmaskenpauschale

In einem kürzlich abgeschlossenen Klageverfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht wurde über die Umsatzsteuerpflicht der Schutzmaskenpauschale nach § 5 Abs. 1 der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) aus dem Jahr 2020 entschieden (Urteil vom 12.10.2023, Az. 5 K 45/22). 

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Das Verfahren, in dem ein Apotheker gegen das Finanzamt klagte, hatte Fragen zur steuerlichen Behandlung der Pauschale aufgeworfen und durch eine Änderung des Auszahlungsbescheids zusätzliche Komplexität gewonnen.

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