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Freshfields setzt sich mit Absetzbarkeit von Altersvorsorge-Beiträgen nur teilweise durch

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In Deutschland zugelassene Anwälte, die im EU-Ausland leben, dürfen ihre Pflichtbeiträge an die Versorgungskammer als Sonderausgaben von der deutschen Einkommensteuer absetzen, nicht aber ihre freiwilligen und privaten Vorsorgezahlungen. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall des Brüsseler Freshfields-Partners Dr. Frank Montag entschieden. Das Urteil ist für alle versorgungswerkpflichtigen Berufe von Bedeutung.

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Frank Montag
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