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Worum geht es? Im März hat das FG Niedersachsen ein wichtiges Urteil in Sachen Verrechnungspreise gefällt. Es geht um die Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Funktionsverlagerung. Im vorliegenden Fall gaben die Richter dem Unternehmen recht und verneinten die Funktionsverlagerung. Die Finanzverwaltung legte Revision ein – es gibt also ein Wiedersehen beim Bundesfinanzhof (BFH) in München.