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Funktionsverlagerungen: „Ein wichtiger Gewinn an Planungssicherheit“

Grenzüberschreitende Funktionsverlagerungen sind ein Dauerbrenner bei den Verrechnungspreisen. Durch ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen ist nun Bewegung in die Sache gekommen. JUVE Steuermarkt sprach mit Dr. Stephan Schnorberger über das Urteil. Er ist Partner bei Baker McKenzie und hat das Unternehmen bei dem FG-Verfahren vertreten.

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Worum geht es? Im März hat das FG Niedersachsen ein wichtiges Urteil in Sachen Verrechnungspreise gefällt. Es geht um die Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Funktionsverlagerung. Im vorliegenden Fall gaben die Richter dem Unternehmen recht und verneinten die Funktionsverlagerung. Die Finanzverwaltung legte Revision ein – es gibt also ein Wiedersehen beim Bundesfinanzhof (BFH) in München.

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