Juve Plus Steuerstreit

Pyrrhussieg für Wettbüros mit Redeker, Wuertenberger und Lenz und Johlen

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Dortmunds Wettbürosteuer ist nicht zulässig – zumindest in ihrer derzeitigen Form. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Viele nordrhein-westfälische Kommunen erheben diese junge Vergnügungssteuer bereits oder wollen sie einführen, um die Stadtkassen aufzubessern und unerwünschten Wettbürowildwuchs einzudämmen.

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Walpert_Klaus
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