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Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 24. April 2025 das Strafverfahren gegen Schmidt wegen des Verdachts der Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Solidaritätszuschlag zugunsten des Deutschen Fußballbundes (DFB) eingestellt (Az. 5/2 KLs 11/18 – 7550 Js 242375/15). Der ehemalige DFB-Generalsekretär muss im Gegenzug eine Geldauflage im fünfstelligen Bereich zahlen. Die genaue Höhe wurde nicht mitgeteilt.