Juve Plus EuGH-Urteil

Verpasste Frist kann Vorsteuerabzugsmöglichkeit zerstören

Finanzämter können Unternehmern den Vorsteuerabzug für bestimmte Güter und Leistungen theoretisch verweigern, wenn gesetzte Fristen nicht eingehalten werden. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Donnerstag hervor (Rechtssachen C-45/20 und C-46/20).

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Demnach muss allerdings geprüft werden, ob die Verwehrung verhältnismäßig ist. Grundsätzlich seien weniger drastische Sanktionen wie zum Beispiel eine Geldstrafe sowie eine längere Frist möglich, befand der EuGH.

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