Juve Plus Bundesfinanzhof

VG München stoppt Berufung von Anke Morsch

Autor/en
  • Catrin Behlau

Anke Morsch wird vorerst nicht Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs (BFH). Das Verwaltungsgericht München gab drei Eilanträgen unterlegener Bewerber statt (Beschluss vom 14.10.2021, M 5 E 21.1208 u.a.).

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Der Bundesfinanzhof in München (Foto: JUVE Verlag | Andreas Anhalt)

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Drei BFH-Richter hatten gegen die Besetzung Morschs geklagt – und nun vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Morsch habe, so die Ansicht des Gerichts, als Finanzgerichtspräsidentin einen beamtenrechtlich niedrigeren Status als die drei Kläger. Es sei daher nicht ersichtlich, warum ihrer Bewerbung um den Posten Vorrang eingeräumt wurde, so das Gericht in einer Pressemitteilung.

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