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Drei BFH-Richter hatten gegen die Besetzung Morschs geklagt – und nun vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Morsch habe, so die Ansicht des Gerichts, als Finanzgerichtspräsidentin einen beamtenrechtlich niedrigeren Status als die drei Kläger. Es sei daher nicht ersichtlich, warum ihrer Bewerbung um den Posten Vorrang eingeräumt wurde, so das Gericht in einer Pressemitteilung.