Juve Plus Weitere Niederlage für Sarasin

Göhmann erstreitet Cum-Ex-Schadensersatz

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Das Landgericht München I hat einem Geschäftsmann fast 3,4 Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen, weil er in Sachen Cum-Ex falsch beraten wurde. Wie im Fall des Drogierieunternehmers Erwin Müller geht es um Fonds der Luxemburger Gesellschaft Sheridan, die von der Schweizer Privatbank Sarasin vertrieben wurden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Bank den Geschäftsmann nicht ausreichend über die Risiken bei seinen Investitionen aufgeklärt hat.

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Ulrich von Jeinsen
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